Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz-Insolvenzrecht Dresden

Nichtführung und Nichtaufbewahrung von Belegen und Büchern (§§ 238, 257 HGB, § 41 GmbHG) führt zu Beweisvereitelung im Schadenersatzprozess.

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Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden

Verletzt der GmbH-Geschäftsführer seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen, und wird er von einem Gläubiger wegen Insolvenzverschleppung auf Schadenersatz in Anspruch genommen, so gilt die Zahlungseinstellung als Insolvenzgrund § 17 II. 1 InsO) als bewiesen (BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az.: II ZR 119/10).

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

Firma A verklagt den Geschäftsführer G der B-GmbH nach §§ 823 II. BGB, 263 StGB und § 64 I. GmbHG (a. F.) A trägt vor, die B-GmbH sei bei Auftragserteilung insolvent gewesen.

Das OLG Celle weist die Klage in II. Instanz ab. Der Prozessvortrag von A sei nicht ausreichend, dass B-GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses insolvent gewesen sei.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden

Der BGH hebt die Entscheidung auf und es kommt zur Verurteilung (Versäumnisurteil) Grundsätzlich muss der Kläger vortragen und beweisen, dass der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insolvent gewesen sei.

Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 II. 1 InsO zu vermuten, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat, d. h. , Nichtzahlung eines wesentlichen Teils seiner Verbindlichkeiten.

Die Beweisführung durch den Kläger wird allerdings dann vereitelt, wenn der GmbH-Geschäftsführer es entgegen §§ 238, 257 HGB und nach §41 GmbHG unterlassen hat, seiner Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen nachzukommen.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

„Die Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers ist ohnehin haftungsgeneigt. Der Verstoß gegen die genannten handelsrechtlichen Buchführungspflichten verschafft dem Kläger erhebliche Beweisvorteile.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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