Worüber sich kaum einer Gedanken macht: Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses unterliegt man einer besonderen Verantwortung. Für Schäden an der Einrichtung haftet man gegenüber dem Vermieter. Schutz gegen dieses Risiko bietet die Haftpflichtversicherung mit dem Baustein Mietsachschäden.
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen in Deutschland überhaupt. Durch die Haftpflichtversicherung wird im Schadensfall die Haftungsfrage geprüft, die Schadensregulierung übernommen und notfalls auch ein unberechtigter Anspruch abgewehrt. Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich rechtlich die Pflicht zum Schadensersatz, daher ist die Haftpflichtversicherung grundsätzlich unverzichtbar, auch wenn sie rechtlich nicht vorgeschrieben ist, wie z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses unterliegt man einer besonderen Verantwortung. Schließlich gilt es, Schäden an der gemieteten Sache zu vermieden. Sollt e sich doch einmal ein Schaden ereignen, so haftet man dem Vermieter gegenüber für die Wiedergutmachung des Schadens. Denn letztendlich kann man nicht ausschließen, dass es durch Fahrlässigkeit oder Leichtsinn zu einem Schadensfall kommt, den man anschließend bezahlen muss.
In der Haftpflichtversicherung wird schon seit einigen Jahren schon der Baustein Mietsachschäden eingebunden. Nicht alle Versicherer bieten diese Leistung automatisch mit an, teilweise muss die bestehende Haftpflichtversicherung um diese Leistung erweitert werden. Wer eine neuere Police zum Schutz im Schadensfall hat, sollte ebenfalls prüfen, ob seine Versicherung diese Leistung mit anbietet.
Schnell kann sich ein Schaden ereignet haben. Das fängt schon damit an, wenn bei der Morgentoilette ein Fläschchen Aftershave in das Waschbecken fällt und dabei die Keramik zerspringt. Die hässlichen Risse muss kein Vermieter hinnehmen und kann auf den Ersatz des Waschbeckens bestehen. Ein Ausrutscher in der Dusche kann ebenfalls kostspielige Folgen haben, wenn bei dem Sturz die Duschwand aus der Verankerung gerissen wird und zu Bruch geht.
Die Freude über die gerade neu gekauften Möbel kann schnell zu Ende sein, wenn beim Transport in die Wohnung Schäden am Parkett oder an den Türrahmen entstanden sind. Schnell hat man Gewicht oder Größe der Teile unterschätzt, durch den Kraftverlust fällt das gute Stück zu Boden und hinterlässt eine tiefe Macke im Laminat oder Parkett. Auch hier hat der Vermieter Anspruch auf Wiedergutmachung – für solche Fälle ist die Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Bei dem Leistungsbaustein Mietsachschäden ist aber unbedingt zu berücksichtigten, dass es sich dabei um fest eingebaute Bestandteile der Mietsache muss. Bei einer Wohnung, die bereits durch den Vermieter mit Möbeln ausgestattet ist, erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf das Sofa, das Bett oder die Schränke. Die Möbelstücke gehören nicht zu den fest eingebauten Bestandteilen der Wohnung und fallen demnach nicht unter die Mietsachschäden. Mittlerweile bieten aber auch schon einige Gesellschaften eine Leistungserweiterung an, die sich auf sogenannte mobile Mietgegenstände bezieht. Ein Vergleich der Leistungen zur Haftpflichtversicherung lohnt sich also.
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