Haftpflichtversicherung: Schutz für viele Lebensbereiche

Ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht. Denn im Schadensfall kann der Geschädigte uneingeschränkt Ansprüche zur Wiedergutmachung geltend machen.

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Umfangreiche Regelungen zur Haftpflichtpflichtversicherung ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Von einem verursachten Schadensereignis kann sich niemand freisprechen. Es gibt viele Ursachen, durch die es zu einem Schaden kommt, egal ob aus Fahrlässigkeit, Leichtsinn oder Unterlassen. Ein entstandener Schaden kann so hoch sein, dass die wirtschaftliche Existenz des Verursachers infrage steht. Die Haftpflichtversicherung gibt es für die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Denn die Privathaftpflicht leistet nicht für jeden Schadensfall.

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Die bekannteste Haftpflichtversicherung nach der Privathaftpflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Halter eines motorbetriebenen Kraftfahrzeuges. Wer sich ohne eine solche Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenraum bewegt, begeht eine Straftat.

Nicht jedem ist die Haftpflichtversicherung für Tierhalter bekannt. Denn meisten haltern von Pferden oder Hunden ist die Hundehaftpflicht oder die Pferdehaftpflicht ein Begriff. Mehrere Bundesländer führen zudem nun die Haftpflichtversicherung für Hundehalter als Pflichtversicherung ein. Für die Halter von Pferden oder Hunde gilt die sogenannte Gefährdungshaftung, diese verpflichtet zum Schadensersatz, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Der Schutz der Haftpflichtversicherung für Tierhalter ist dringend zu empfehlen: Durch Bisse eines Hundes können hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen die Folge sein. Wenn ein Pferd ausbricht und im öffentlichen Verkehrsraum einen Unfall auslöst, sind hohe Sach- und Personenschäden keine Seltenheit.

Wer ein eigenes Haus hat, weiß, dass man bestimmte Verkehrssicherungspflicht hat. Im Schadensfall kann man sich mit der Haftpflichtversicherung für Gebäudebesitzer schützen. Denn trotz aller Vorsicht kann immer mal etwas passieren. Bei einem Sturm stürzt der Baum aus dem Garten auf ein fremdes, außerhalb des Grundstückes abgestelltes Fahrzeug und beschädigt dieses schwer. Im Winter löst sich ein Eiszapfen von der Dachrinne und verletzt einen Passanten an der Schulter.

Auf einer Baustelle kann viel passieren – daher ist für den Häuslebauer die Haftpflichtversicherung für Bauherren unverzichtbar. Ein Sturz an einem ungesicherten Treppengeländer oder ein elektrischer Schlag an einer noch nicht ordnungsgemäß verlegten Stromleitung können verheerende Folgen haben und hohe Schmerzensgeldforderungen auslösen.

Die reine Gefährdungshaftung gilt auch für Hausbesitzer, die einen Öltank im Keller eingebaut haben. Oftmals sind die Anlagen veraltet und stammen aus der Zeit, wo man sich über das Thema Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung noch keine Gedanken gemacht hat. Fakt ist aber: Hausbesitzer werden für alle Schäden an der Umwelt haftbar gemacht, die durch ein Auslaufen aus dem Öltank entstehen können.

Weitläufig hat sich die Meinung durchgesetzt, dass der Schutz der Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist. Eine Schadensersatzforderung kann ganz schnell ins Haus flattern. Vorteil der Haftpflichtversicherung: Wenn eine Schadensersatzforderung sich als unberechtigt herausstellt, wird diese von der Haftpflichtversicherung – notfalls auch vor Gericht – abgewehrt. Das hat für den Versicherungsnehmer auch die Folge, dass er zivilrechtlich entlastet wird.

Bildquelle: Gert Altmann, www.pixelio.de

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