Gläubigerschutzvereinigung (GSV) und Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) setzen Standards
Die gemeinnützige Gläubigerschutzvereinigung setzt Standards in der Sanierungs- und Insolvenzkultur in Deutschland.
Köln. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) hat zusammen mit anderen führenden Verbänden und Sanierungsexperten erstmalig in der bundesdeutschen Insolvenzrechtsgeschichte einen gemeinsamen Kriterienkatalog zur Erlangung eines Gütesiegels für Sanierungsberater verabschiedet. Der Katalog führt in acht Kategorien Qualitätskriterien auf, bei deren Erfüllung einem Sanierungsberater das GSV-Gütesiegel verliehen werden kann. Vor dem Hintergrund des Ende Oktober eingeführten „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ haben die Experten Maßstäbe entwickelt, mit denen das Profil von Sanierungsberatern angesichts der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten neu definiert und weiter entwickelt werden kann. Beteiligt sind der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU), Fachleute weiterer Verbände und zahlreiche Praktiker nebst Vertretern der Kreditwirtschaft.
Das neue Gütesiegel für Sanierungsberater ist das zweite Prüfzeichen des GSV; im Mai 2011 führte der Verein bereits das Gütesiegel für Insolvenzverwalter ein. Der Vorstandsvorsitzende des GSV, Professor Hans Haarmeyer, erläutert den Grund, gerade jetzt Qualitätsstandards zu definieren: „Das neue insolvenzrechtliche Umfeld, das durch das ESUG entstanden ist, gilt es nun konsequent zugunsten der Sanierungsorientierung zu nutzen und vollständig am Sanierungsgedanken auszurichten. Dies geht nur, wenn wir Mindeststandards für diejenigen Berufe und Funktionen entwerfen, die in den unterschiedlichen Phasen vor, während und nach einem Insolvenzverfahren die maßgeblichen Akteure sind. In der Krise ist das der Sanierungsberater, im eigentlichen Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter. Je höher die Qualitäten und Kompetenzen dieser Akteure, desto besser die Chancen für die betroffenen Unternehmen!“
Sanierungsberater sind deshalb besonders gefordert, weil das ESUG die Spielregeln des Insolvenzrechts zu Gunsten der Sanierung krisenbefangener Unternehmen verändert und in das Vorfeld einer drohenden Insolvenz verlagert hat. Das bedeutet, endlich Abschied zu nehmen von der bloßen Abwicklung von Unternehmen, wie es zumeist in der Vergangenheit gehandhabt wurde und die Sanierung im Rahmen der Insolvenz als eine strategische Option auch für die Beraterbranche zu verstehen. Haarmeyer ist optimistisch: „Ich bin zuversichtlich, dass unser Gütesiegel und der ihm zugrunde liegende Kriterienkatalog die Rolle des Sanierungsberaters weiter aufwerten und die Qualität seiner Arbeit noch erhöhen werden. Zugleich erhalten damit Unternehmen in der Krise eine klare Orientierung, um sich an ausgezeichnete Berater zu wenden.“ Das sieht auch Burkhard Jung, Mitglied im Vorstand des Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung des BDU, so: „Wir begrüßen die Initiative des GSV, einen Standard für Sanierungsberater zu definieren. Auch der BDU tut dies mit seinem Sanierungsberater CMC/BDU. Wichtig ist, dass die beiden Standards zusammenpassen. Wir haben deswegen vereinbart, sie wechselseitig anzuerkennen.“
Erstmals ist es gelungen, einvernehmlich fest zu legen, was einen guten Sanierungsberater ausmacht. Haarmeyer erklärt: „Der Kriterienkatalog zeichnet ein Leitbild, dass wir grob an vier Punkten festmachen: Unabhängigkeit und Integrität, umfangreiche Berufserfahrung und Fachwissen, das Vorhandensein einer adäquaten sachlichen und persönlichen Infrastruktur sowie nachgewiesene Sanierungserfolge. In acht Kategorien führen wir dann die unterschiedlichen Kriterien minutiös auf, die den erfolgreichen Sanierungsberater von heute ausmachen. Das Gütesiegel wird für eine Dauer von drei Jahren verliehen. Der Träger muss spätestens 32 Monate nach Verleihung einen Verlängerungsantrag stellen.“
Für den GSV steht fest, dass die Rolle des Sanierungsberaters in Zukunft immer wichtiger wird. Dazu bedarf es harter und überprüfbarer Kompetenz-Standards, die erfüllt werden müssen, um in der Lage zu sein, ein Unternehmen wieder auf die Erfolgsspur zu bringen. WP/StB Christoph Hillebrand, Leiter des Projekts beim GSV, betont: „Von der Qualität und der Kompetenz eines Sanierungsberaters hängt es maßgeblich ab, ob ein Unternehmen wieder auf die Beine kommt. Wenn sich ein solches Unternehmen nicht auf den beauftragten Sanierungsberater hundertprozentig verlassen kann, ist es unmittelbar der Gefahr ausgesetzt, wieder in die Krise zu schlittern.“ Da es anerkannte Standards in dieser Form bislang nicht gegeben hat, war die Verabschiedung eines von wichtigen Kompetenzträgern und Institutionen gemeinsam erstellten Kriterienkatalogs als Grundlage des GSV-Gütesiegels eine wichtige Etappe, um den Sanierungsgedanken in Deutschland weiter anzutreiben. Die Verbände sind überzeugt, dass die formulierten Kriterien breite Akzeptanz finden und rasch als allgemein verbindliches Leitbild dienen werden.
Alle Infos zum Siegel für Sanierungsberater hat der GSV im Internet unter www.gsv.eu hinterlegt. Die Geschäftsstelle in Köln beantwortet Fragen unter Tel. 0221.12604-100.
Der Kriterienkatalog ist auf Anfrage bei Lars Langhans unter presse@gsv.eu erhältlich.
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) wurde von einem breiten Bündnis institutioneller Gläubiger, Unternehmen und Wissenschaftlern initiiert. Ziel ist eine bundesweite Interessenvertretung der Gläubiger in Krise und Insolvenz. Der GSV vertritt die Interessen aller Gläubiger, insbesondere des ungesicherten Mittelstandes (KMUs) sowie der institutionellen Gläubiger, die die größten Lasten in Insolvenzverfahren zu tragen haben. Deren optimale Interessenvertretung im Insolvenzverfahren sowie eine Verbesserung der Beteiligung an den wesentlichen Entscheidungen im Verfahren, ist die vorrangige Aufgabe des GSV.
Mit diesem partnerschaftlichen Konzept lassen sich durch frühzeitige Sanierungsbemühungen volks- und betriebswirtschaftliche Schäden reduzieren, Vertretungen und Ergebnisse in Insolvenzverfahren optimieren, qualitätsgesicherte Standards und Transparenz in der Praxis etablieren, notwendige gesetzliche Veränderungen zur Stärkung der Gläubiger vorantreiben. Weitere Informationen finden Sie unter www.gsv.eu
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