Das zentrale Gesetz zur Umsetzung der ökologischen Energiewende in Deutschland verstößt gegen die Verfassung. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, das die Rechtsfakultät der Universität Regensburg im Auftrag des Gesamtverbandes Textil und Mode verfasst hat. In dem Gutachten, das der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagsausgabe) vorliegt, stellt der Staatsrechtler Gerrit Manssen fest, dass die Kostenwälzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach der 2010 in Kraft getretenen Novellierung eine „Sonderabgabe“ darstellt, die in allen wesentlichen Punkten mit dem früheren „Kohlepfennig“ vergleichbar sei.
Der vom Stromverbraucher zu zahlende Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden.