Grünen-Fraktion nur unter Bedingungen für NPD-Verbotsverfahren

Die Grünen im Bundestag wollen nur unter Bedingungen ein erneutes NPD-Verbotsverfahren mittragen. Die von den Ländern und dem Bund erklärte Abschaltung der V-Leute müsse zweifelsfrei nachweisbar sein, forderte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast in der „Welt“. Außerdem müsse das Material beweisen, dass von der NPD eine „konkrete Beeinträchtigung der freiheitlichen Grundordnung“ ausgehe.

Dann habe ein neues Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg, sagte Künast weiter. Die Grünen-Politikerin kündigte an: „Wir werden das Material jetzt mit aller Sorgfalt prüfen.“ Wenn das Material Aussicht auf einen erfolgreichen Antrag biete, „werden wir einen Verbotsantrag mittragen“. Nach Ansicht des Parlamentarischen Geschäftsführers der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, sollte erst die Regierung eine Entscheidung über ein NPD-Verbot treffen, bevor sich der Bundestag damit befasst. „Jetzt warten wir erst einmal ab, zu welchem Ergebnis die Bundesregierung kommt“, sagte Müller der „Welt“. Vielleicht sei die NPD bald Geschichte, „weil die Partei nach der Strafzahlung von 1,27 Millionen Euro Pleite ist. Da hätte auch niemand etwas dagegen“, so Müller. Der FDP-Extremismus-Experte Stefan Ruppert sprach sich in der „Welt“ gegen ein neues Verbotsverfahren aus: „Man kann eine politische Meinung nicht mit dem Verbot einer Organisation bekämpfen. Ein Parteiverbot ist ein zu simples Konzept in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.“ Am Freitag hatte der Bundesrat mit großer Mehrheit einen neuen Anlauf zum Verbot der rechtsextremistischen NPD beschlossen.