Ärzte bei einer Operation
dts Nachrichtenagentur
Die Grünen wollen die Vergabe von Spenderorganen staatlich kontrollieren lassen. Kurz nachdem das neue Organspendegesetz in Kraft getreten ist, haben Fraktionschef Jürgen Trittin und Gesundheitspolitiker Harald Terpe einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht, wie der „Spiegel“ berichtet. Darin konstatieren sie „deutliche strukturelle und organisatorische Defizite“ bei der Organspende und wollen die ärztlichen Kommissionen zwingen, alle Prüfberichte offenzulegen.
Unterdessen wurden weitere Fälle von nicht richtliniengemäßer Hirntoddiagnostik bekannt: Die Bundesärztekammer verweist in einem Jahresbericht auf zwei Verstöße aus dem Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010. In einem Fall aus Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 fehlte eines der vier vorgeschriebenen Hirntodprotokolle. Erst drei Jahre später nahm sich die Überwachungskommission der Sache an – leitete sie aber nicht mehr an die Staatsanwaltschaft weiter, weil „ein denkbarer fahrlässiger Verstoß“ mittlerweile verjährt war. Zudem gab es einen Fall, bei dem die vorgeschriebenen Wartezeiten bei der Diagnose nicht eingehalten worden sein sollen. Über zwei weitere Vorkommnisse aus diesem Jahr berichtete der Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Günter Kirste, am 27. September auf einer internen Sitzung. Auch hier ging es um Verstöße bei der Feststellung des Hirntods. Den Patienten seien allerdings keine Organe entnommen worden.