GRÜNDUNGSZUSCHUSS UNGEBREMST UND UNBEMERKT IM FREIEN FALL

80.000 Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit weniger als im Vorjahr

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Traditionell veröffentlicht die Bundesagentur am Ende eines Monats ihren jeweiligen Arbeitsmarktbericht. Dem August 2012 wird darin eine „schwächere Entwicklung“ bescheinigt – d.h. die deutsche Wirtschaft ist im zweiten Quartal nur noch wenig gewachsen. Das reale Bruttoinlandsprodukt ist saison- und kalenderbereinigt nur um 0,3 statt wie erwartet um 0,5 Prozent gewachsen, gleichzeitig lassen mehrere Indikatoren für das zweite Halbjahr eine langsamere Gangart erwarten. Das geringere Wirtschaftswachstum spiegelt sich auch auf den Arbeitsmarkt wider. Die Arbeitslosigkeit hat im August saisonbereinigt weiter zugenommen – die Arbeitskräftenachfrage hat tendenziell nachgegeben (Quelle:Bundesagentur für Arbeit).

Fast alle TV- und Radionachrichtensendungen sowie die Redaktionen der Tagespresse nehmen den monatlichen Bericht zum Anlass um über die Entwicklungen am Arbeitsmarkt und um Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ausführlich zu berichten. Abweichungen um 0,2 Prozent im Bruttoinlandsprodukt, 29.000 zusätzliche Arbeitslose, 4.000 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse stehen bei der ausführlichen Berichterstattung im Mittelpunkt.

Deshalb ist es sehr verwunderlich, dass über die Entwicklung einer Kennzahl trotz massiver Veränderungen nicht berichtet und demzufolge nicht diskutiert wird: über den dramatischen Kahlschlag beim Gründungszuschuss.

Der Gründungszuschuss war bis Ende 2011 ein erfolgreiches Förderinstrument mit dessen Hilfe sich rd. 180.000 Arbeitslose eine eigene Existenz aufgebaut und die lt. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zusätzlich 70.000 Arbeitsplätze geschaffen haben. Bis Ende 2011 hatte jeder Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss, sofern bestimmte formale Voraussetzungen nachgewiesen wurden.

Trotz der Bedenken vieler Fachleute wurde der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch von der Bundesregierung in eine Ermessenleistung umgewandelt und das Budget von 1,8 Mrd. EURO (für 2011) auf 0,8 Mrd. EURO (für 2012) gekürzt. Seit 2012 ist der zuständige Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin der jeweiligen Arbeitsagentur vor Ort für die Gewährung des Gründungszuschusses verantwortlich. Abgesehen von einigen formalen Hinweisen gibt es bundesweit keine einheitlichen Ausführungsbestimmungen anhand derer man die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages auf Gründungszuschuss objektiv nachvollziehen kann. Es herrscht Willkür statt dem Grundrecht „gleiches Recht für alle“.

Das hat zur Folge, dass sich im August 2012 bundesweit nur noch 1.400 Arbeitslose mit Hilfe des Gründungszuschusses selbständig machen konnten – im Vorjahreszeitraum waren es 11.000 geförderte Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit – ein Rückgang um sage und schreibe 87,3%. Betrachtet man die Jahreszahlen, dann wurden bisher in 2012 insgesamt 14.400 Anträge auf Gründungszuschuss genehmigt – im Vorjahr waren es bis Ende August 94.000 Arbeitslose die ihr eigenes Unternehmen gegründet haben.
Lt. dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schafft jeder Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit 0,7 neue Arbeitsplätze. Das bedeutet bei 80.000 weniger gegründeten Existenzen rund 56.000 Arbeitsplätze die nicht entstanden sind, weil die Bundesagentur für Arbeit die Existenzgründungspläne nicht gefördert hat. Die Arbeitsmarktbilanz könnte einen Zuwachs der Beschäftigungsverhältnisse von 56.000 neuen Arbeitsplätzen aufweisen.

Die Bundesregierung bzw. das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwar mit der Abschaffung des Rechtsanspruches auf Gründungszuschuss und mit der Mittelkürzung ein Einsparvolumen von rd. 1,0 Mrd. EURO realisiert – verursacht aber gleichzeitig damit einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden. Jeder Existenzgründer/jede Existenzgründerin investiert im Laufe der Selbständigkeit nicht nur, konsumiert und führt Mehrwertsteuer ab. Insgesamt ist davon auszugehen, dass dadurch ein volkswirtschaftlicher Schaden entstanden ist der das realisierte Einsparpotential um ein Mehrfaches übersteigt.

Berücksichtigt man weiter, dass dieselbe Bundesregierung – allerdings das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – mit hohem personellen und finanziellen Aufwand versucht das Gründungsgeschehen in Deutschland zu aktivieren, dann kann man die Abschaffung des Gründungszuschusses noch weniger nachvollziehen. Die im November stattfindende Gründerwoche wird mit einem entsprechenden Marketingbudget in Szene gesetzt, der Bundesminister für Wirtschaft veröffentlichte zuletzt am 27.8.2012 eine Pressemitteilung mit dem Titel “ Rösler: Gründungskultur in Deutschland stärken, Wachstumschancen von Startups verbessern“ und auf der Internetseite des BMWI heißt es gleichzeitig „Die Gründungsaktivitäten Deutschlands sind im internationalen Vergleich gering ausgeprägt. Deutschland belegt in den jährlichen Analysen nur einen der hinteren Plätze der einbezogenen Länder“(Quelle: Internetseite Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie).

Die zeitnahe Wiedereinführung des Rechtsanspruches des Gründungszuschusses und eine kurzfristige Anweisung an die Bundesagentur für Arbeit, die Ermessenentscheidung großzügiger auszulegen, wären wirksame Mittel damit sich die Gründungsaktivitäten in Deutschland wieder erholen könnten.

Diejenigen Arbeitslosen die Eigeninitiative ergreifen wollen und sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten, sollten sich nicht entmutigen lassen und unbeeindruckt den Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich stellen. Nur einen schriftlich gestellten Antrag muss die zuständige Agentur für Arbeit sachgerecht bearbeiten und schriftlich beantworten. Im Falle der Ablehnung besteht dann im Zuge des Widerspruchsverfahrens eine gute Chance den Gründungszuschuss auf Umwegen doch noch zu erhalten.

Erfahrene Gründungsberater unterstützen und beraten alle Antragsteller bereits im Vorfeld. Die dykiert beratung bietet zum Beispiel monatlich kostenlose Webinare zum Thema „Gründungszuschuss“ an. Gründerinnen und Gründer können aber auch ein kostenloses Einzelberatungsgespräch vereinbaren an dessen Ende sie eine erste Einschätzung über die Tragfähigkeit bzw. die ggf. vorhandenen Schwachstellen des Gründungskonzeptes erhalten. Weitere Beratungsleistungen der dykiert beratung, wie zum Beispiel das Gründercoaching Deutschland, können mit bis zu 90 % bezuschusst werden.

Die dykiert beratung ist eine zertifizierte Unternehmensberatung und hat sich auf die Beratung von Existenzgründungen und mittelständische Unternehmen spezialisiert und zeichnet sich insbesondere durch ihre Praxisnähe sowie ihre hohe Umsetzungskompetenz aus.

Im Rahmen des Gründercoaching Deutschland begleitet die dykiert beratung Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.

CSR, Social Entrepreneurship und ISO 26000 sind im Bereich KMU weitere zentrale Beratungsgebiete der dykiert beratung.

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