Köln, 26. Oktober 2011 – Firmen müssen heute aus zwei Gründen einen Teil ihrer Forderungen abschreiben: Die Person ist zahlungsunwillig oder – unfähig, oder sie ist nicht erreichbar, da unbekannt verzogen. Während es für den ersten Grund zahlreiche bewährte Inkassomethoden zur optimalen Vollstreckung gibt, werden bei dem zweiten Grund häufig die falschen Ansätze gewählt.
Verzieht heute ein Schuldner ( Person oder Firma ) nach unbekannt, ist das ein Problem für die Buchhaltung, denn Rechnungen und Mahnungen sind nicht mehr zustellbar. Der Zahlungsausfall droht. Um die Forderung nicht abschreiben zu müssen, versuchen Unternehmen die neue Adresse zu ermitteln. Dafür gibt es viele Wege, die heute jedoch entweder schlecht genutzt werden oder unbekannt sind.
Durch schlechte oder unzureichende Adressrecherchen wiederum ermitteln die Unternehmen heute weniger Adressen von unbekannt verzogenen Schuldnern, als sie könnten. Die Folge: Abschreiben der Forderung oder Verkauf unter Wert. Unfreiwillig verschenken Unternehmen heute Umsatz. Dass muss jedoch nicht sein. Supercheck ( www.supercheck.de ), mit über 23.000 Firmenkunden ein führendes Ermittlungsunternehmen, stellt die verfügbaren Möglichkeiten der Adressermittlung vor:
1. Die Suche auf eigene Faust: Sie ist aufwändig und fehlerbelastet. Es existieren in Deutschland knapp 400.000 Menschen mit gleichem Vornamen, Nachnamen und gleichem Geburtsdatum. Wenn die falsche Person gefunden und angemahnt wird, führt das zu Problemen.
2. Einwohnermeldeamtsanfragen: Sie sind teuer, aber eine gute Basis. Allerdings melden sich immer weniger Schuldner an, ab und um. Deswegen nutzt diese Adressquelle alleine wenig. Auch die Gebühren sind in jedem Fall fällig, unabhängig davon, ob die Auskunft eine neue Adresse erbringt oder nicht. Bei Schuldnern liegt die Erfolgsquote durchschnittlich nur bei rund 50 Prozent.
3. Datenbankrecherchen: Hier hängt es davon ab, welche Datenbanken abgefragt werden. Die Umzugsdatenbank etwa bringt bei der Schuldnersuche wenig, denn Schuldner stellen keinen oder einen gefälschten Nachsendeantrag. Bessere Ergebnisse bieten schuldnerorientierte Konsumentendatenbanken, da Schuldner in der Regel nicht komplett untertauchen, sondern weiterhin konsumieren und Adressdaten angeben. Über diese Quellen können gerade Schuldner schneller und günstiger ermittelt werden, als z.B. über eigene Recherchen oder über das Einwohnermeldeamt. Zugriff auf diese Datenbanken haben zugelassene Auskunfteien.
4. Die optimale Lösung ist die Kombination von Datenbankrecherchen mit Auskünften der Einwohnermeldeämter. So wird der Erfolg maximiert. Das bedeutet für den Unternehmer, dass möglichst wenige Forderungen ausgebucht werden müssen.
So liegt bei der Adressermittlung dann oft ein ungehobener Goldschatz. Verloren geglaubte Umsätze, die Firmen mit wenig Aufwand heben kann.
Die Nutzung von Supercheck lohnt also finanziell sehr. Die Kosten verhalten sich mengenabhängig, liegen im Normalfall jedoch zwischen 4,70 Euro und 9,30 Euro inkl. Einwohnermeldeamtsgebühr. Die Erfolgsquoten betragen durchschnittlich 65-90 Prozent, die Ermittlungsdauer beträgt 2 bis 12 Tage für eine Personenermittlung.
Sämtliche Ermittlungsergebnisse sind gerichtsfähig und können für juristische Zwecke ( z.B. vor Gericht ) verwendet werden.
Über Supercheck:
Die Supercheck GmbH in Köln ist ein Tochterunternehmen der BÜRGEL Gruppe und einer der führenden Ermittlungsdienstleister Europas im Bereich der Adressermittlung unbekannt verzogener Kunden und Schuldner. Supercheck ermittelt jährlich über 6 Millionen Anschriften und Auskünfte für über 20.000 Unternehmen. Weitere Infos auf www.supercheck.de.
Kontakt:
Supercheck GmbH
Michael Basler
Sülzburgstr. 218
50937 Köln
katharina.desery@supercheck.de
0221/ 42060-744
http://www.supercheck.de