Die Gewährleistungsreform von 2002: Was von der Politik seinerzeit als ausgewogener Vergleich zwischen Verbraucherschützern und Gebrauchtwagenhändlern angepriesen worden war, ist in der Praxis das, was solche bürokratischen Monster immer sind: Ein fauler Kompromiss, bei dem keiner kriegt, was er wirklich will.
In der Praxis läuft es eigentlich so: Im ersten Halbjahr gilt die Beweislastumkehr. Damit würde der Händler bei einem Gewährleistungsfall oft seinen gesamten Gewinn verlieren, wenn nicht sogar noch drauflegen. Im zweiten Halbjahr muss zwar laut Gesetz der Kunde „beweisen“, dass der Mangel schon vor dem Abschluss des Kaufvertrages existiert hat, doch ein Gebrauchtwagenkäufer, bei dem sich der Händler auf diese Regelung beruft, müsste dann für die Reparatur unter Umständen mehr bezahlen als für das ganze Fahrzeug – ein irreparabler Imageschaden für den Händler.
Für Gewährleistungsfälle im ersten Halbjahr hat praktisch jeder Händler eine Gebrauchtwagengarantie. „Wir machen nur noch Geschäfte mit Endkunden, die sich auch für eine Garantie unseres Vertragspartners entscheiden. Das erspart uns Zeit, Geld und vor allem Ärger. Denn die Preissteigerungen auf dem Ersatzteilmarkt kann kaum jemand ohne Hilfe stemmen“, erklärt Jürgen Stammermann, Verkäufer bei der Autohaus Bernhard Essing GmbH in Niedersachsen. Aber was ist mit der zweiten Hälfte? Hier gibt es gravierende Unterschiede. Klauseln im Kleingedruckten schränken den Schutz des Händlers ein, lassen die Garantie jedoch preisgünstig aussehen.
Eine Art „Sorglospaket“ bietet dagegen die GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs AG an. Versichert werden Fahrzeuge jeglichen Alters und Zustands für das gesamte erste Jahr und auch darüber hinaus. „Wir machen aktives Schadenmanagement, organisieren die Abholung des defekten Fahrzeugs, helfen bei der Ersatzteilbeschaffung und wickeln den Vorgang jeweils direkt mit Händler und Kunden ab, so dass diesen lange Wege erspart bleiben“, erklärt Harald Leichnitz, Vorstandsvorsitzender der GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-AG.
Da das Unternehmen Ersatzteile zu günstigeren Einkaufspreisen beziehen kann, bleibt der Fahrzeughändler außerdem vor den nicht nachvollziehbaren Preisen der Automobilindustrie verschont. „So reduziert sich auch die Belastung durch den Eigenanteil für den Kunden. In einem bestimmten Fall mussten acht neue Teile nach Ablauf der Beweislastumkehr ausgetauscht wurden. Die GGG AG lieferte sie uns innerhalb kürzester Zeit, wir bauten sie ein und dann war die Sache für uns erledigt. Alle Inkassobelange wurden direkt mit der Kundin abgewickelt, was für sie bequem war und für uns bedeutete, dass die Zahlung ohne Zeitverzögerung direkt einging“, so Stammermann. Denn sind die Kunden einmal nicht zufrieden, verliert man nicht nur sie, sondern durch Mundpropaganda und Imageverlust noch zahllose weitere.
Doch mit einer seriösen Gebrauchtwagenversicherung ist der Händler von dem „Gewissenskonflikt“, ob er auf den Kosten sitzen bleiben oder den Kunden verärgern und sein Image beschädigen will, im zweiten Halbjahr befreit.