Geschenke und Steuern

Geschenke ein beliebtes Mittel um die Geschäftsbeziehungen zu begründen, zu festigen oder auszubauen.

Steuerlich sind bei den Geschenken einige Besonderheiten zu beachten. Ertragsteuerlich stellt sich zunächst die Frage, ob die Geschenke den steuerlichen Gewinn mindern dürfen oder als sogenannte nicht abzugsfähige Betriebsausgaben den steuerlichen Gewinn nicht mindern dürfen. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben werden dem Gewinn gemäß Gewinnermittlung bzw. Gewinn und Verlustrechnung außerbilanziell hinzugerechnet.

Ob die Geschenke abzugsfähig sind oder nicht, richtet sich in erster Linie nach dem Wert des Geschenks. So sind Geschenke bis zu einem Wert von insgesamt 35 € steuerlich abzugsfähig. Geschenke über 35 € sind grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig. Soweit die Grundregel zu Geschäftsfreunden.

Losgelöst von der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Geschenken stellt sich die Frage einer etwaigen pauschalen Besteuerung der Zuwendung gemäß § 37b Einkommensteuergesetz. Eine pauschale Besteuerung gemäß § 37b EStG kann optional, also freiwillig vom Unternehmer bzw. vom zuwendenden vorgenommen werden.

Bei Geschenken an Mitarbeiter sind weitere Besonderheiten zu beachten. Vergütungen für Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer und sind auch sozialversicherungspflichtig. Barzuwendungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und regelmäßig auch sozialversicherungspflichtig. Sachzuwendungen können steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Geschenke an Mitarbeiter sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn diese auf einem persönlichen Anlass des Mitarbeiters (Geburtstag, Geburt Kind, etc.) beruhen, der Wert des Geschenkes maximal 60 € inklusive Umsatzsteuer beträgt und es sich um ein Sachgeschenk handelt (kein Bargeld).

Weiterführende Informationen zum Thema die steuerliche Behandlung von Geschenken finden Sie auf der Homepage von Steuerberaterin Tatjana Albert aus München unter der url: http://www.steuerberaterin-muenchen.com/geschenke_und_steuern.html

Tatjana Albert
Steuerberaterin
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