Das Kölner Landgericht hat die Version der „Tagesschau“-App vom Juni 2011 verboten. Das digitale Nachrichtenprogramm für Smartphones und Tablet-PCs verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, urteilte das Gericht am Donnerstag. Das Verbot bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Version der App vom 15. Juni 2011.
Deutsche Verlegerverbände hatten gegen das digitale Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geklagt. Die Verleger werfen der ARD vor, mit der kostenlosen App den Markt zu verderben. Ein generelles Verbot lehnte das Gericht jedoch ab. Die Anwendung bietet Texte, Bilder und Videos für Smartphones und Tablet-Computer. Aktuell nutzen über 4 Millionen Nutzer die „Tagesschau“-App.