Gemeinsamer Bundesausschuss soll Hyperthermie als Regelleistung anerkennen

Saarländische Krebsliga erneuert ihre Forderung, dass Krankenkassen Hyperthermie bei Krebs in den Leistungskatalog übernehmen und bezahlen.

Erneut fordert die Saarländische Krebsliga im Rahmen der aktuellen Bericht-erstattung im Saarland, dass die Gesundheitspolitik in Berlin die Hyperthermie als Regelleistung akzeptiert. Die Liga-Vorsitzende Reinhilde Detemple führt aus, dass der Antrag bei der Stabsstelle des Gemeinsamen Bundesauschusses GBA zur Bearbeitung liegt und sie auf eine baldige Entscheidung pro Hyperthermie und pro Anerkennung als von Kassen getragene Standardtherapie hofft. Die Liga hatte 2015/2016 eine von 56.000 Personen gezeichnete Petition zur Hyperthermie auf den Weg gebracht. Doch der Petitionsausschuss lehnt ab. Er berief sich auf eine Bewertung des GBA, die, so, Detemple, den Wissensstand von 2005 widerspiegelt. Der G-BA geht davon aus, es gebe keine neuen Ergebnisse. Das weist Detemple zurück „Wer gegen Hyperthermie auf der Grundlage von Erkenntnissen aus 2005 entscheidet, ignoriert medizinische Studien der vergangenen Jahre. So werde derzeit geforscht an der Berliner Charité und in der Hyperthermie-Einheit des Klinikums der Uni München bei Prof. Dr. Rolf D. Issels. Zudem sei die Kritik, es fehle an Studien, nicht haltbar: Da die Kassen die Hyperthermie nicht zahlen, wenden sich viele an private Therapiezentren. Sie werden nicht „aktenkundig“ und Bestandteil großer Studien, weil sie individuell getragen werden. Ein Leserbrief in der Saarbrücker Zeitung: „Macht bitte die Hyperthermie zur Kassenleistung!“

Derzeit tragen die Krankenkassen die Kosten für Hyperthermie-Behandlungen nicht generell, sondern nur bei bestimmten Tumoren – und nur, wenn die Therapie stationär in Kliniken erfolgt. Voraussetzung ist, dass diese den Richtlinien der European Society fort Hyperthermic Oncology folgen und vertragliche Vereinbarungen mit öffentlichen Kassen getroffen haben. In ausgewählten Fällen ist die Anwendung „neuer“ Behandlungsmethoden wie der Hyperthermie auch ohne GBA-Prüfung und auf Kosten der Krankenkassen möglich. Ambulante Anwendungen sind keine Regelleistung. Detemple votiert in den Presse für die Hyperthermie im Kontext einer multi-modalen Onkologe: „Chemotherapie und Hyperthermie zeitgleich können Erfolge bringen, und man muss die Selbstheilungskräfte aktivieren.“

Die Hyperthermie solle als Zusatztherapie zur Verfügung stehen, komplementär zu Chemotherapie, Strahlentherapie, Operation. Dabei könne sie das Immunsystem der PatientInnen stärken, so dass mögliche Nebenwirkungen klassischer Therapien eher abzuwehren sind. Auf die Kräftigung des Immunsystems geht in der Saarbrücker Zeitung auch Dr. Anna Schubert, Fachärztin für Chirurgie, ein. Sie bietet ambulante komplementäre Onkologie und sagt über lokale Hyperthermie: „Krebspatienten vertragen Chemo- und Strahlentherapie besser, wenn sie begleitend Hyperthermie machen. Durch die Hitze wird die örtliche Durchblutung verbessert, wodurch die Chemo viel besser an der von Krebs betroffenen Stelle ankommt, zudem zerstört die Hyperthermie auch Krebszellen“.

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Prof. Dr. András Szász

Prof. Dr. András Szász, Gründer der lokal-einsetzbaren Hyperthermie (Oncothermie): „Es ist gut, wenn sich Menschen wie Reinhilde Detemple, die durch ihren an Krebs erkrankten Bruder erkennen konnte, wie Hyperthermie wirken kann, sich pro Hyperthermie einsetzen.

Kontakt: Oncotherm GmbH, Ilka Schulz, Belgische Allee 9, 53842 Troisdorf +49 2241 31992-12, schulz@oncotherm.de