Geldgeschenke und Steuern

Von großen Geldgeschenken profitiert auch das Finanzamt

Keine Angst – wenn Sie Ihrem Patenkind hundert Euro zu Weihnachten schenken, muss es keine Steuern zahlen! Erst bei Beträgen ab 20.000 Euro können Steuern bei Geldgeschenken anfallen.

Wie hoch der Freibetrag jeweils ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab – je näher man mit dem Begünstigten verwandt ist, desto mehr kann man ihm auch schenken, ohne dass das Finanzamt etwas davon ab haben will.
Grundsätzlich gelten drei Steuergruppen: Steuergruppe I gilt für Geschenke an die Nächsten Familienmitglieder mit Freibeträgen von 500.000 für Ehegatten, 400.000 für Kinder und 200.000 für Enkel.

Ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt in der Steuerklasse II, welche Geschwister und deren Kinder umfasst, sowie Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten.

Steuerklasse III gilt für alle weiteren Beschenkten – der Freibetrag liegt hier ebenfalls bei 20.000 Euro – der Steuersatz beträgt aber hier nur 15% im Gegensatz zu 30% für die Steuerklasse II. Der Höchstsatz für Steuerklasse I ist 30 Prozent und richtet sich nach der Höhe der Schenkung.

Nun – die Wenigsten werden zu Weihnachten Geschenke in dieser Größenordnung geplant haben! Für Geldgeschenke zum kommenden Fest haben wir folgenden Tipp: Eröffnen Sie doch einfach ein <a href="/ http://www.whichwaytopay.de/sparkonten.asp„>Sparkonto im Namen des Beschenkten – nun können Sie das Geschenk Jahr für Jahr vergrößern. Besonders für Kinder besteht so die Möglichkeit, dass sie dann nach Schulabschluss einen besonders guten Start ins Erwachsenenleben bekommen.
Oder Sie können auch eine Prepaid Kreditkarte für Ihre Lieben beantragen und sie immer mal im Laufe des Jahres mit extra Guthaben aufladen.

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