GTÜ warnt: Nicht alle Erkältungs- und Grippemittel sind ungefährlich Fahruntüchtigkeit droht
(ddp direct)Bei nahezu jedem vierten Verkehrsunfall sind nach Schätzungen von Verkehrsexperten Medikamente direkt oder indirekt im Spiel. Vor allem Grippe- und Erkältungsmittel, die jetzt verstärkt eingenommen werden, beieinträchtigen nach Informationen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung die Fahrtüchtigkeit stärker als es viele Autofahrerinnen und Autofahrer selbst empfinden. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmer vor der Einnahme von Medikamenten den Beipackzettel genau durchlesen, bevor sie sich hinter das Lenkrad setzen.
Besonders bei nasskaltem Wetter haben Erkältungskrankheiten wie Schnupfen, Husten und Halsschmerzen Hochkonjunktur. Häufig kommen noch Kopfschmerzen oder Gliederschmerzen und ein allgemeines Gefühl der Zerschlagenheit hinzu. Dann ist für viele der Griff zu Sprays, Tabletten, Tropfen und Hustensäften eine Selbstverständlichkeit, um die lästigen Beschwerden schnell wieder loszuwerden. Doch nicht jedes dieser Mittel ist für Verkehrsteilnehmer unbedenklich.
Nasentropen beispielsweise wirken lokal an der Nasenschleimhaut und beeinflussen die Fahrtüchtigkeit nicht. Anders sieht es jedoch bei Substanzen aus, die häufig in rezeptfreien Grippe- und Schnupfenmittel zu finden sind, wie Antihistaminika. Dieser Wirkstoff verursacht eine von Mensch zu Mensch sehr unterschiedliche Ermüdung. Das Risiko der Fahruntüchtigkeit ist bei Therapiebeginn, in Kombination mit anderen beruhigenden Medikamenten und bei gleichzeitigem Alkoholgenuss besonders groß.
Starke Schmerzmittel bewirken neben der Dämpfung der Schmerzempfindlichkeit eine Dämpfung im Zentralnervensystem. Diese Beruhigung führt zur Fahruntüchtigkeit, warnen die Experten der GTÜ. Manche Präparate bestehen auch aus einer Kombination mehrer Substanzen. Vor allem einige ältere Präparate enthalten zum Beispiel Schlafmittel, so genannte Barbiturate, die die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen. Die Gefahr dieser Mittel liegt besonders darin, dass der Konsument in einem Schmerzmittel kein Schlafmittel vermutet und deshalb schon gar nicht auf die Idee kommt, das Fahren zu unterlassen. Kommt zur Einnahme des Mittels noch eine kleine Menge Alkohol dazu eine Flasche Bier reicht bereits aus ist die Schlafmittelwirkung unkalkulierbar verstärkt.
In mehreren Hustenblockern findet sich der Wirkstoff Dextrometorphan. Weitere Opiatpharmaka in Hustenmitteln sind Codein und Dehydrocodein. Bei Schmerzen im Muskelbereich werden häufig Arzneimittel aus der Stoffgruppe der Tranquilizer eingenommen, die ebenfalls das Zentralnervensystem dämpfen und Müdigkeit und Schwindel auslösen können. Auch hier gilt: Das Reaktionsvermögen wird herabgesetzt und die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Kombination mit anderen dämpfenden Substanzen und mit Alkohol nochmals verstärkt.
Wer also einer Erkältung anders als mit Nasensprays oder mit leichten Schmerz- und Erkältungsmitteln zu Leibe rücken will, sollte im Zweifelsfall den Rat eines Arztes oder Apothekers einholen. Die GTÜ-Experten warnen eindringlich: Mit Medikamenten am Steuer ist äußerste Vorsicht geboten. Denn bei Nachweis von Medikamenten als Unfallursache erlischt der Kaskoschutz der Kfz-Versicherung. Es drohen zudem Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und in besonders schwerwiegenden Fällen sogar Freiheitsstrafe.
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=== Medikamente am Steuer (Bild) ===
Vor allem Grippe- und Erkältungsmittel beieinträchtigen nach Informationen der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung die Fahrtüchtigkeit stärker als es viele Autofahrerinnen und Autofahrer selbst empfinden. Deshalb sollten Verkehrsteilnehmer vor der Einnahme von Medikamenten den Beipackzettel genau durchlesen, bevor sie sich hinter das Lenkrad setzen.
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Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.000 selbstständige und hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen in rund 18.000 Prüfstützpunkten in Kfz-Fachwerkstätten und Autohäusern sowie in eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner. Sie führen im Namen und für Rechnung der GTÜ durch:
– Hauptuntersuchung (HU) inklusive "Abgasuntersuchung" nach § 29 StVZO (amtliche Prüfplakette)
– Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO
– Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO (z. B. Räder-/Reifen-Umrüstung, Anhängerkupplung, Tieferlegung)
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