Für die Gebäudeversicherung sind Rauchmelder von erheblicher Bedeutung. Je nach Bundesland müssen sie in Neu- und Altbauten vorhanden sein. Ein Verstoß gegen die behördliche Auflage kann den Schutz der Gebäudeversicherung kosten.
Seit den letzten Tagen ist das Thema Rauchmelder und Gebäudeversicherung ein Thema im Bundesland Rheinland-Pfalz. Dort endet jetzt die Übergangsfrist für Altbauten – alle Objekte, die zu Wohnzwecken genutzt werden, müssen nun mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Bei Verstoß gegen diese Auflage ist auch der Schutz durch die Gebäudeversicherung gefährdet. Das ist nicht längst allen Hauseigentümern bewusst. Vielmehr steht im Vordergrund die lebensrettende Funktion in einem Brandfall.
Wer sich aber einmal die Bedingungen zu seiner Gebäudeversicherung genauer durchgelesen hat, wird feststellen, dass behördliche und gesetzliche Auflagen eingehalten müssen. Genau das ist mit der Regelung in Rheinland-Pfalz gegeben. Klartext: Ohne Rauchmelder kann die Gebäudeversicherung bei einem Brandschaden die Leistung zur Wiedergutmachung erheblich mindern oder sogar komplett streichen. Somit dienen Rauchmelder nicht nur dem Schutze des Lebens, sondern auch der Sicherung der des eigenen Geldbeutels.
Mittlerweile gibt es in zehn Bundesländern die Pflicht, in Neubauten Rauchmelder zu installieren. Für den Altbestand an Wohnungen gelten abweichende Regelungen. In Nordrhein-Westfalen laufen derzeit die Diskussionen, die Rauchmelderpflicht einzuführen. Durch Haus- und Wohnungsbrände entstehen der Gebäudeversicherung in jedem Jahr Kosten von bis zu einer Milliarde Euro. Dieser Aufwand kann für die Gebäudeversicherung sicherlich reduziert werden, wenn Brände frühzeitig erkannt werden. Die Feuerwehren verweisen bundesweit darauf, dass bei rechtzeitiger Erkennung eines Brandes eigene Löschversuche erfolgreich sein können. Somit lässt sich ein Schaden auch erheblich eingrenzen.
In Berlin kam es in der ersten Jahreshälfte bereits zu 16 Toten bei Wohnungsbränden. Sicherlich wäre ein großer Teil davon vermeidbar gewesen, wenn Rauchmelder vorhanden gewesen wären. Offensichtlich ist die Lobby des Verbandes der Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen zu stark. Von dort kommt ein klares Nein zur Rauchmelderpflicht. Das hängt offensichtlich mit den Kosten für die einmalige Installation zusammen. Experten beziffern diese auf rund 84 Mio. Euro. Offen bleibt, wie hoch die tatsächlichen Schäden für die Gebäudeversicherung sind.
Gerade erst vor Kurzem berichtete in Rheinland-Pfalz die Feuerwehr Mainz von zwei Einsätzen, in denen Rauchmelder Schlimmeres vermieden haben: In einer Wohnung hat sich bei der Abwesenheit des Bewohners ein Elektrogerät durch einen Defekt entzündet. Ein Hausbewohner ist durch den Rauchmelder aufmerksam geworden und alarmierte die Feuerwehr. Ein größerer Schaden konnte vermieden werden, die Folgekosten für die Gebäudeversicherung beliefen sich lediglich im vierstelligen Bereich. Anders wäre es ausgegangen, wenn der Brand auf die gesamte Wohnung übergegriffen hätte. Dann wäre der Schaden für die Gebäudeversicherung sicherlich in die Hunderttausende gegangen.
Bei einem weiteren Brandeinsatz konnte ein in Brand geratener Topf auf dem Herd einer verlassenen Wohnung durch die Signale eines Rauchmelders entdeckt werden. Die Feuerwehr stieg durch ein Fenster in die Wohnung ein und löschte den Brand auf dem Herd ab. Ungeachtet der Fahrlässigkeit des Bewohners, der die Wohnung verlassen hatte, war der Brandschaden so gering, dass die Gebäudeversicherung gar nicht hätte einspringen müssen.
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