Die Alte Leipziger passt ihre Beiträge zur Gebäudeversicherung dem Markt an. Mehrere Gründe sind dafür ausschlaggebend.
Für Besitzer älterer Immobilien werden die Kosten in der Gebäudeversicherung steigen.
Nachdem in den letzten Jahren die Situation im Bereich der Gebäudeversicherung defizitär verlaufen ist, hat nun die Alte Leipziger die Beiträge neu berechnet und der Kostensituation angepasst. Insbesondere die lang anhaltenden Frost- und Kälteperioden haben in der Vergangenheit zu einer Zunahme von Frostschäden geführt, aber auch sanierungsbedürftige Objekte und die Wohngebäudealterung spielen dabei eine tragende Rolle.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Bei der Gebäudeversicherung der Alten Leipziger ist in dieser Konsequenz der Anpassungsbedarf gerade bei den Gefahren Frost und Leistungswasser besonders deutlich. Dabei bleiben aber die vielfältigen Nachlässe in den Tarifen XL- und XXL-Schutz bestehen, darunter auch bis zu 45 % für Neubauten, Nachlass für Ein- und Zweifamilienhäuser. Weiterhin können die Prämien durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen gesenkt werden.
In das Blickfeld der Gebäudeversicherung ist besonders der Zustand privater Grundstücksentwässerungsanlagen, also die Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden, gerückt. Die Erfahrung der Versicherer, aber auch der Kommunen zeigt: Vielerorts sind die Anlagen in einem maroden Zustand und sorgen bei einem Schaden für entsprechende Kosten bei der Gebäudeversicherung. In einigen Bundesländern wurden in den Landeswassergesetzen bereits Prüfpflichten hinsichtlich des Zustandes dieser Anlagen festgelegt.
Durch die Sanierungsbedürftigkeit dieser Anlagen ergibt sich für die Gebäudeversicherung der Alten Leipziger akuter Handlungsbedarf. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Ableitungsrohre zu versichern. Dieses ist aber nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Variiert wird zwischen zwei Versicherungsvarianten. Bis zu 1.500 Euro können Schäden versichert werden, ohne Voraussetzungen zu erfüllen. Darüber hinaus bis zu 3.000 Euro darf das Gebäudealter maximal 15 Jahre betragen, bei älteren Gebäuden ist ein sogenannter Dichtigkeitsnachweis erforderlich.
Der Dichtigkeitsnachweis dokumentiert eine bestandene Prüfung der Dichtigkeit von privaten Entwässerungsanlagen. Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Prüfung bestanden wurde. Wenn der Versicherungsnehmer nicht über einen solchen Nachweis verfügt, bestimmen sich Art und Umfang der Dichtigkeitsprüfung nach den am Versicherungsort geltenden Bestimmungen. Dabei müssen die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung vom Versicherungsnehmer selber getragen werden.
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