Auch über das Vermögen des Schiffsfonds GEBAB MS „Luna“ musste die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet werden. Den betroffenen Anlegern droht nun der Verlust ihres investierten Kapitals. Unter Umständen können sie jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen und damit ihren Schaden kompensieren.
Der Schiffsfonds MS Luna wurde in den Jahren 2003 und 2004 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 30,4 Mio. Euro platziert. Die Anleger beteiligten sich an dem Fonds mit einem Eigenkapitalanteil von insgesamt knapp 10,1 Mio. Euro. Der Fremdkapitalanteil betrug zum Zeitpunkt der Erstemission rund 20,3 Mio. Euro. Wegen der im Jahr 2011 hinter den prognostizierten Erwartungen zurückgebliebenen Einnahmen konnte der Schifffonds jedoch den Betrieb nicht mehr länger ordnungsgemäß weiterführen. Bereits seit dem Jahr 2009 müssen die Anleger auf die einst sicher geglaubten Ausschüttungen verzichten. Nach dem Scheitern des Betriebsfortführungskonzepts im Herbst 2012 blieb dem wirtschaftlich angeschlagenen Fonds nur noch der Gang vor das Insolvenzgericht übrig.
Falls die betroffenen GEBAB Anleger bei Erwerb der Beteiligung über die Risiken einer Schifffondsbeteiligung nicht vollständig aufgeklärt wurden, stehen ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche zu. Diese können auch gegen die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden. Schadensersatzansprüche ergeben sich in der Regel aus Prospekthaftung bzw. Falschberatung.
Zahlreiche derzeit notleidend gewordenen Fondsbeteiligungen, wie auch GEBAB MS Luna wurden von Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurde häufig nicht auf die bestehenden Risiken einer Schifffondsbeteiligung, wie z. B. das Totalverlustrisiko hingewiesen. Auch die Höhe der so genannten Weichkosten wurde in den Beratungsgesprächen oft gar nicht oder nicht ausreichend offen gelegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in solchen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Betroffene GEBAB MS Luna Anleger sollten auf Grund dieser Umstände umgehend einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.