Christian Hoppenstedt (HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE) über Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Leistungsstörungen, Insolvenz und die vorzeitige Beendigung von Entwicklungs- und Lizenzverträgen für Games.
Frankfurt am Main, 25. Oktober 2011 – Die Herstellung eines noch nicht realisierten Spiels sowie dessen Lizenzierung und Auswertung regeln Entwickler und Publisher in der Regel vertraglich. Dabei umfasst die Vertragsbeziehung zwischen Publisher und Entwickler für gewöhnlich drei Phasen: Pre-Production und Production sowie die Lizenzperiode. Bei der Neuauflage seines Vortrags ‚Der geplatzte Deal‘ befasst sich Medienanwalt Christian Hoppenstedt mit Fragestellungen, die sich aus Leistungsstörungen bei der Erfüllung solcher Entwicklungs- und Lizenzverträge beziehungsweise deren vorzeitiger Beendigung ergeben. Außerdem geht er auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den Themen Games sowie Lizenz in der Insolvenz ein.
Welche regelmäßigen Rechte und Pflichten haben die Parteien bei der Herstellung eines Spiels? Welches Versäumnis führt zu welcher Rechtsfolge? Und: Wer hat welche Gestaltungsrechte? „Diese Fragen sind von besonderer Bedeutung, wenn eine Leistungsstörung bereits während der Production-Phase zur Beendigung eines Vertrages führt“, sagt Hoppenstedt. In einem solchen Fall müsse zudem geklärt werden, wem die Intellectual Property (IP) gehöre, und was genau die IP zum jeweiligen Zeitpunkt sei, so Hoppenstedt weiter.
Von entscheidender Bedeutung ist die Frage nach der IP auch dann, wenn einer der Vertragspartner noch vor der Fertigstellung des Spiels insolvent wird. „Deshalb sollten die Parteien bei der Vertragsgestaltung nicht nur das aktuelle Urheberrecht sondern auch die Insolvenzordnung im Blick haben“, so Hoppenstedt, dessen Vortrag auch aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Thema Lizenz in der Insolvenz berücksichtigt.
Auch in der Lizenzperiode kann es zu spezifischen Leistungsstörungen kommen, beispielsweise wenn ein Publisher seinen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Vermarktung eines Spiels nicht angemessen nachkommt. Medienanwalt Hoppenstedt erläutert deshalb unter anderem, welche Rechte Entwickler in einem solchen Fall haben.
Christian Hoppenstedt ist Medienanwalt und Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht. Er ist Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und Musik und berät sowohl Unternehmen als auch Kreative. Außerdem veröffentlicht er zu Themen aus dem Urheber- und Medienrecht und hält regelmäßig Vorträge und Workshops. Als Mitinitiator des m² MedienMittwoch und Mitglied des gamearea-FRM e.V engagiert er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im November: ‚Der geplatzte Deal‘
Termin: Dienstag, 8.11.2011
Ort:IHK Frankfurt am Main (Raum Fortuna), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf http://www.gameplaces.de kostenlos
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der Branchenvereinigung gamearea-FRM e.V. Mit der im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik ‚Games & Gaming‘ sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces 2007 durch die eintägige Fachkonferenz ‚GAMEplaces International‘. 2008 kam mit GAMEplaces BUSINESS & LEGAL eine weitere hinzu. GAMEplaces wird vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) sowie Hessen-IT unterstützt; Partner der Business-Frühstücksreihe ist außerdem die IHK Frankfurt am Main. Mehr Informationen über GAMEplaces finden Sie auf http://www.gameplaces.de.
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