Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht ein mögliches NPD-Verbotsverfahren in Gefahr. Grund seien Vorab-Veröffentlichungen von Material, das Bund und Länder gegen die rechtsextreme Partei gesammelt haben. „Es handelt sich um vertrauliches Material für die Innenministerien der Länder. Wenn das so weiter geht, gefährden wir das Verfahren, noch bevor wir über ein Verbotsverfahren überhaupt entschieden haben“, sagte Friedrich der „Welt“ (Mittwochausgabe).
Die Veröffentlichungen nannte er „unglaublich“. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Lorenz Caffier (CDU), sagte: „Es ist für mich ein ärgerlicher Zustand, dass seit einigen Tagen öffentlich über den Inhalt und Fortgang der Materialsammlung spekuliert wird.“ Diese Sammlung werde erst am 30. September abgeschlossen sein. Er könne nur hoffen, „dass mit den Spekulationen kein Schaden für das Verfahren entsteht und der NPD und ihrer Verteidigungsstrategie nicht letztlich nur in die Hände gespielt wird.“ Für den Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), ist ein etwaiges NPD-Verbotsverfahren bereits in Frage gestellt. „Je mehr jetzt aus einer Materialsammlung gegen die NPD zitiert wird, desto größer sind die Prozessrisiken. Und desto stärker stellt sich die Frage, ob ein Verbotsverfahren überhaupt noch Sinn macht“, sagte Bosbach der Zeitung. Zumal ein erneutes Verfahren in Karlsruhe ohnehin risikoreich sei. „Bei jeder einzelnen Veröffentlichung von Material zur Begründung eines Verbotsantrages wird sich die NPD die Hände reiben“, sagte Bosbach. Denn dieser Partei könne doch nichts besseres passieren, als dass sie schon vorab über den Inhalt eines möglichen Antrages informiert werde. „Die NPD kann somit ihre Prozessstrategie darauf einrichten“, sagte Bosbach weiter. Bei einem dermaßen komplexen Verfahren „von überragender politischer Bedeutung“ müsse man sich gründlich Zeit nehmen, um die Fakten und die Prozessaussichten bewerten zu können. „Das geht nicht öffentlich. Wer dies nicht beherzigt, gefährdet ein mögliches NPD-Verbotsverfahren“, betonte Bosbach. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte am 22. März den Beschluss gefasst, ab 1. April sechs Monate lang Material gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln. Nach dem 30. September wollen sich die Ressortchefs sechs bis acht Wochen Zeit nehmen, um die Unterlagen zu bewerten. Auf der IMK Anfang Dezember soll dann entschieden werden, ob das Material für einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht ausreicht.