Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) rechnet im Fall eines NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht mit juristischen Auseinandersetzungen über V-Leute des Verfassungsschutzes. „Selbstverständlich wird die NPD vor Gericht behaupten, dass die Angaben von V-Leuten stammen. Da müssen wir gegenhalten“, sagte Friedrich der „Welt am Sonntag“.
Das erste Verfahren scheiterte 2003 vor dem Verfassungsgericht, weil zahlreiche V-Leute in den Führungsebenen der NPD tätig waren. Auf die Frage, ob er das dieses Mal sicher ausschließen könne, antwortete der Minister: „Das habe ich mit den Länder-Innenministern vereinbart. Unsere Materialsammlung stammt aus offen zugänglichen Quellen.“ In den nächsten Wochen müsse man aber erst einmal mehr als 1000 Seiten des Beweismaterials, das gegen die NPD gesammelt wurde, sorgfältig bewerten. „Es wäre töricht, den zweiten vor dem ersten Schritt zu gehen“, sagte Friedrich. Fast alle Bundesländer, angeführt von seinem Parteifreund Horst Seehofer (CSU) aus Bayern, können sich nach Informationen der „Welt am Sonntag“ vorstellen, einen Verbotsantrag über den Bundesrat auf den Weg zu bringen. Doch Friedrich mahnt die Bundesländer zur Vorsicht: „Auch die Länder wollen mit Sicherheit keinen Verbotsantrag um jeden Preis. Das Verfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn man die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD gegen unseren Staat belegen kann; da sind wir uns, glaube ich, einig.“ Insbesondere glaubt der Innenminister nicht, dass man Verbindungen zwischen der für zehn Morde verantwortlichen Neonazi-Zelle NSU und der NPD nachweisen kann. „Es wird nicht gelingen, die NSU-Morde der NPD als Partei zuzurechnen. Das Einzelne im Umfeld Mitglieder waren oder mit der NPD sympathisieren, wird nicht ausreichen“, sagte Friedrich der „Welt am Sonntag“.