Freistaat Sachsen muss auch KITA-Betriebskostenzuschüsse weiterreichen
Die kommunalen Schulträger werden durch das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts auf Grund der Finanzierung der Arbeitsblattkopien sowie der Arbeitshefte zusätzlich belastet. Der zusätzliche Aufwand für die Schulträger wird nach ersten Rechnungen aus den Kommunen bei ca. 19 Mio. Euro liegen. Etwa 50,00 EUR pro Schüler wären durch die Kommunen aufzubringen, um Kopien und Arbeitshefte kostenlos den Schülern zur Verfügung zu stellen.
Unter „Lernmittelfreiheit“ könnten aber noch weitere Druckerzeugnisse fallen, so dass mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen in den Kommunen durchaus zu rechnen ist. Der Bedarf hierfür wird auf ca. 12 Mio. Euro geschätzt. Dies alles sollte über eine „Lernmittelpauschale“ entsprechend der Schulart zusätzlich ausgereicht werden. Die FREIEN WÄHLER setzen sich als „Anwalt der Kommunen“ dafür ein, dass die Kommunen entlastet werden.
Thomas Kirsten, Sachsens Landesvize und Bürgermeister von Altenberg: „Die Kommunen haben keine finanziellen Reserven zur Deckung der Zusatzkosten. Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und die Kommunen als Schulträger erwarten deshalb eine Unterstützung des Freistaates.
Er bittet zugleich die Schulen, den Umfang an Kopien und Druckerzeugnissen nicht ausufern zu lassen. Hierbei sollte es gerade in diesem Haushaltsjahr eine enge Abstimmung zwischen Schule und Schulträger geben, da zusätzliche Mittel bei vielen Kommunen in diesem Haushalt nicht eingestellt sind.
Die älteren Schüler könnten Aufgaben und Unterlagen auch per e-mail ins elektronische Postfach bekommen, über das fast jeder verfügt. „Durch weniger Papier entlasten wir die Umwelt“, so Kirsten.
Die FREIEN WÄHLER appellieren zugleich an die Staatsregierung, die Kita-Betriebskostenzuschüsse über das Finanzausgleichsgesetz an die Kommunen weiterzureichen.
Im sogenannten Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern wurde im Sommer dieses Jahres vereinbart, dass bundesweit 30.000 zusätzliche Krippenplätze zu errichten sind. Dafür erhalten die Länder ab 2013 eine Aufstockung der Kita-Betriebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro pro Jahr, die den Kommunen zufließen sollten. Für den Freistaat Sachsen bedeutet dies eine weitere Erhöhung der Bundesmittel um 3,75 Mio. Euro pro Jahr. Diese Mittel sind derzeit im Planentwurf des Staatshaushaltes 2013/14 nicht veranschlagt.
Diese Mittel müssen an die Kommunen weitergeleitet werden.
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