Die französische Steuerfahndung ermittelt in der Schweiz, um Steuerhinterzieher ausfindig zu machen. „Es ist eine Realität, dass französische Steuerfahnder in die Schweiz einreisen, um hier zu ermitteln“, sagte Bundesanwalt Michael Lauber im Interview mit der „Sonntags-Zeitung“ und „Le Matin Dimanche“. Lauber zufolge müsste ein derartiges Vorgehen strafrechtlich als „Handlung für einen fremden Staat“ sowie als Verletzung der Souveränität der Eidgenossenschaft gewertet werden.
Allerdings seien den Schweizern wegen der schwierigen Beweislage die Hände gebunden. „Um in einem konkreten Fall ein Verfahren zu eröffnen, bedarf es eines begründeten Anfangsverdachts“, so der Bundesanwalt. Dieser müsse sich auf konkrete Hinweise stützen und die Begehung einer Straftat als wahrscheinlich erscheinen lassen. „Es ist naturgemäß schwierig, solche Informationen zu verdichten“, erklärte Lauber.