Fördermittel-Kahlschlag: Von der neuen „Willkür-Leistung“ Gründungszuschuss

Görlitz, 10. Februar 2012 (jk) – Fast hätten sich alle Beteiligten mit den Neuregelungen zum Gründungszuschuss abgefunden – es blieb ihnen schließlich auch nichts anderes übrig. Diejenigen, die ihre Selbständigkeit solide planten und nicht Gefahr liefen, eine der so gerne kritisierten „Kümmerexistenzen“ zu gründen, hätten ja selbst mit den neuen, strengeren Auflagen noch alle Chancen auf den Zuschuss – dachten sie. Inzwischen wurde laut Aussagen ihrer Gründungsberater bereits die erste Welle von Antragstellern eines besseren belehrt. Denn bei den Ablehnungsbescheiden kristallisiert sich langsam aber sicher heraus, dass die Arbeitsagenturen eine eher bedenkliche Auffassung vom Begriff der „Ermessensleistung“ haben.

„Gründer werden derzeit nämlich nicht deshalb abgelehnt, weil ihr Gründungsvorhaben für nicht tragfähig oder der Antragsteller als ungeeignet für die Selbständigkeit eingestuft wird. Als häufigste Ablehnungsbegründung wird der „Vorrang der Vermittlung“ trotz Erfüllung der Gründungsvoraussetzungen angeführt, das heißt dem Gründer wird unterstellt, seine Vermittlung in eine Festanstellung sei noch zu aussichtsreich als dass der Gründungszuschuss gewährt werden könnte“, sagt Andreas Schilling, Geschäftsführer der Gründeragentur für Arbeitslose. Die Taktik zeugt von einer Angst der Institutionen vor einem zukünftigen Mangel an Arbeitskräften, findet Harald Wachter, Unternehmensberater und Berater-Franchisegeber: „In Deutschland gibt es reichlich offenen Stellen und die Wirtschaftsleistung könnte deutlich höher sein, wenn diese Stellen besetzt wären. Das Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist also klar: Ein arbeitsloser Einzelhandelskaufmann wird daher in Penny, Aldi, Lidl & Co. gebraucht und soll nicht mit öffentlichen Fördermitteln einen Gemüseladen gründen und zur Konkurrenz werden.“

Die Masse, besonders aber die Logik dieser Ablehnungsbescheide erschüttert jedoch sogar gewiefte Gründungsberater. Denn es drängt sich die Frage auf: Wenn die BA arbeitsmarkttaugliche Kandidaten durchweg ablehnen will, was sagt das über das Profil „ihres“ idealen Gründers aus? Die einzigen Kandidaten, denen man den Stempel der Vermittelbarkeit nachweislich nicht aufdrücken kann sind Langzeitarbeitslose und ältere Menschen. Und falls besonders Erstere die neue Kernzielgruppe für den Gründungszuschuss sein soll, dürfte die Diskussion um „Kümmerexistenzen“ sehr bald neue Aktualität gewinnen – aber diesmal als Faktum, und nicht als wissenschaftlich mehrfach widerlegte Angstmache sparwilliger Politiker(innen).

„All die Diskussionen um die scheinbar so missbrauchssichere Ermessens-Regelung waren von Beginn an nichts anderes als eine schöne Umschreibung für einen Freischein der Agenturen, mit einer Pseudobegründung unbegrenzt Ablehnungsbescheide zu erteilen“, ärgert sich Schilling. Viele Gründungs- und Unternehmensberater sehen das ähnlich. „Unsere Mandanten haben teilweise erfolglos hunderte von Bewerbungen geschrieben und schon vor der Antragstellung viel Geld und Zeit investiert, um ein solides Geschäftskonzept auf die Beine zu stellen. Für sie klingt dieser Bescheid wie der blanke Hohn“, erklärt Unternehmensberaterin Heike Schröder.

Zumindest eines scheint sicher: Bei dieser Art des engmaschigen Siebens werden die wenigen wirklich vielversprechenden Gründungen von ALG II – Empfängern unter Garantie auf der Strecke bleiben. Denn zum Beispiel Studienabgänger berufsferner Studiengänge, die keinen Anspruch auf ALG I haben, Absagen wegen „Überqualifizierung“ erhalten und nicht bereit sind, unentgeltliche Praktika ohne Gehaltsaussicht zu absolvieren, erhalten in Zukunft für ihre Gründungen kein Geld mehr, und dies auch noch aus demselben „Grund“, warum sie keine Arbeit finden.

Während bei den Betroffenen noch Unklarheit herrscht, wie mit der neuen „Willkür-Leistung“ umzugehen ist, arbeitet Andreas Schilling mit seinem Team daran, die Vorgehensweise der Arbeitsagenturen bei GZ-Anträgen möglichst detailgenau zu durchleuchten und Antragstellern zugänglich zu machen. Erste Ergebnisse inklusive einer Erklärung des von den Ämtern verwendeten Gründer-Persönlichkeitstests sowie Beispielrechnungen und Tipps sind im neu aufgelegten Gratisreport unter www.alg-zuschuss.de erhältlich.

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