Nach der Streikankündigung der Fluglotsengewerkschaft GdF werden in der schwarz-gelben Regierungskoalition Rufe nach einem neuen Anlauf für eine gesetzliche Begrenzung der Macht von Berufsgewerkschaften laut. „Es kann nicht der Zweck von Tarifautonomie sein, jeglicher Durchsetzung von Partikularinteressen in den Betrieben freien Lauf zu lassen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). „Erst recht ist es nicht akzeptabel, dass eine Gruppe von wenigen hundert Beschäftigten alle Fluggäste und Fluggesellschaften in Frankfurt für solche Zwecke in Geiselhaft nimmt“, sagte er.
„Die aktuelle Streikankündigung der Fluglotsengewerkschaft zeigt einmal mehr, dass eine gesetzliche Festschreibung der sogenannten Tarifeinheit notwendig bleibt.“ Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Peter Weiß, plädierte dafür, Konsequenzen aus dem Vorgehen der GdF zu prüfen. Das Streikrecht sei einerseits „von zentraler Bedeutung für die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen“, sagte Weiß dem Blatt. „Das Beispiel des Frankfurter Flughafenstreiks zeigt jedoch, dass bestimmte Regeln zur Einhaltung der Tarifeinheit im Unternehmen notwendig sind und im Interesse sowohl von Arbeitgebern wie auch Gewerkschaften liegen.“ Die Fluglotsengewerkschaft GdF hat für Donnerstag die Flugfeldkontrolleure am Frankfurter Flughafen zu einem Streik aufgerufen, der den Flugbetrieb massiv zu beeinträchtigen droht. Bereits vor etwas mehr als einem Jahr hatte die Bundesregierung erwogen, das traditionelle Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gesetzlich stärker festzuschreiben, um Streiks von Berufsgewerkschaften Grenzen zu setzen. Ein Kurswechsel in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hatte im Juni 2010 neue Spielräume für eine Gründung neuer Berufsgewerkschaften als Konkurrenz zu den etablierten Branchengewerkschaften eröffnet. Eine daraufhin von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe war jedoch zu keinem abschließenden Ergebnis gelangt.