Florian Scholze – Mit der Denkmalschutzabschreibung Steuern sparen und Immobilieneigentum bezahlen

 

Bei Investitionen in
denkmalgeschützte Sanierungsobjekte der LICON Unternehmensgruppe
erlangen Erwerber neben dem Eigentum an einzigartigen, hochwertig und
historisch sanierten Immobilien auch Steuervorteile durch die
Sonderabschreibung für Baudenkmäler. Die Auswahl, welche
Gebäude als Baudenkmäler deklariert werden, erfolgt nach
den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.

 


Immobilienerwerber
können auf Basis des §7i EStG erhöhte Abschreibungen
auf die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Gebäude
geltend machen, die aufgrund der Erhaltung schützenswerter
Immobilen nötig werden. Durch diese Regelung werden staatliche
Anreize zur nachhaltigen Substanzerhaltung dieser Objekte gesetzt, um
so den Fortbestand historisch bedeutsamer Architektur zu
sichern.

Die Abschreibungsmodalitäten der
Sanierungskosten unterscheiden sich geringfügig zwischen
Kapitalanlegern und Eigennutzern.

Kapitalanleger erwerben
Immobilien, um diese nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an Dritte
zu vermieten. Die Abschreibungsbeträge sind dabei in
Abhängigkeit vom Fertigstellungszeitpunkt geregelt.

 

  • Abschreibungsbetrag
    in den ersten 8 Jahren von jährlich je 9% bezogen auf die
    Sanierungskosten
  • Abschreibungsbetrag
    in den darauf folgenden 4 Jahren von jährlich je 7% bezogen auf
    die Sanierungskosten

 

Eigennutzer, welche
Gebäude selbst nutzen, können während einer Dauer von
10 Jahren jährlich 9% der Sanierungskosten steuerlich
absetzen.

Bei Nicht-Baudenkmälern ist im Gegensatz zu den
vorgenannten Bestimmungen nach §7 Abs. 4 EStG nur eine
Abschreibung von maximal 2,5% p.a. auf die Anschaffungs- und
Herstellungskosten möglich. Der steuerliche Vorteil von
Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien zeigt sich im
Vergleich somit deutlich.

Für nähere Erläuterungen
sowie Berechnungsbeispiele stehen die Mitarbeiter des Unternehmens
jederzeit gern zur Verfügung. Über die genaue steuerliche
Behandlung kann ein Steuerberater nähere Auskunft geben.