medassure erweitert ihr Versicherungsangebot um die Zusatzversicherung Kapselfibrose
(Köln) Schönheitsoperationen können viele Komplikationen nach sich ziehen, die für Patienten nicht nur schmerzhaft, sondern auch teuer werden können. Insbesondere Kapselfibrosen, als eine der am häufigsten auftretenden Komplikationen nach einer Brustvergrößerung, sind ein ernst zu nehmendes Risiko.
Durch Verwendung neuer Silikonimplantate ist die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Kapselfibrose in den letzten Jahren zwar gesunken, liegt jedoch in den ersten drei Jahren nach einer Brustvergrößerung immer noch bei 6 – 8 %.
Seit dem 01. August 2011 hat medassure – die Folgekostenversicherung für kosmetische Behandlungen – den Versicherungsschutz für Nachbehandlungskosten von Kapselfibrosen nach einer Brustvergrößerungen ausgeweitet. Erstmalig wird in Deutschland jetzt dieser Versicherungsschutz als Zusatzversicherung für insgesamt drei Jahre angeboten.
Nach dem Plastischen Chirurgen BAKER lässt sich die Kapselfibrose in 4 Grade einteilen, wobei die Grade 3 und 4 so schmerzhaft sind, dass sie eine Operation mit Entfernung der Kapsel und Ersatz des Implantats notwendig machen.
Das bei einer Brustvergrößerung (Mammaaugmentation) implantierte Silikonpräparat wird vom Körper mit einer körpereigenen Hülle umgeben. Dieses normalerweise zarte und nicht ertastbare Häutchen kann in Einzelfällen dick, hart und schmerzhaft sein. In diesen Fällen spricht man von einer Kapselfibrose.
Weitere Informationen zu den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen, Produktinformationen und Tarifen finden Sie online unter www.medassure.de oder unter der Tel.-Nr.: 0221 / 390 99 55 50.
Die medassure Folgekostenversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie wurde von der Jahnke Hoyer & Cie. GmbH in Zusammenarbeit mit dem Versicherer und der plastisch-ästhetischen Chirurgie der Universitätsklinik Bonn entwickelt. Mit dieser Versicherung können seit 2009 die Folgekosten von Komplikationen bei kosmetischen Behandlungen und medizinisch nicht indizierten Operationen abgesichert werden.
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