Finanzaufsicht Bafin geht gegen Banken vor

Die Finanzaufsicht Bafin hat in zehn Fällen Bußgeldverfahren gegen Banken wegen eines Verstoßes gegen das Beratungsprotokoll eingeleitet. Das sagte eine Sprecherin der Finanzaufsicht dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). In zwei Fällen wurden bereits Bußgelder in Höhe von 18.000 Euro und 26.000 Euro verhängt, gegen die sich die betroffenen Banken jedoch wehren.

Das maximale Bußgeld beträgt in diesen Fällen 50.000 Euro. Seit 2010 sind Kreditinstitute verpflichtet, die Anlageberatung über Wertpapiere zu protokollieren und die Protokolle dem Kunden auszuhändigen. Mit dieser Maßnahme zog die Regierung Konsequenzen aus der Finanzkrise. Denn die hatte offenbart, dass die Kreditwirtschaft ihre Kunden nicht immer korrekt berät. Prominentestes Beispiel ist die Vermittlung von Lehman-Zertifikaten im großen Stil. Mit der Pleite der US-Investmentbank 2008 waren die Zertifikate wertlos. Viele der rund 50.000 Anleger konnten nicht belegen, dass sie nicht über das Verlustrisiko aufgeklärt worden waren. In Untersuchungen der Stiftung Warentest und dem Spitzenverband der Verbraucherzentralen wurde die häufig mangelhafte Qualität der Beratungsprotokolle angeprangert. Bestandteil jeder Beratung sollten die Feststellung des Vermögensstatus, der Anlagewunsch sowie die Risikoneigung sein.