Feuerlöscher – nicht alle für die Wohnung geeignet

ARAG Experten über die Unterschiede bei Feuerlöschern und den richtigen Einsatz

Feuer ist nicht gleich Feuer. Aber alle sind heiß und können schlimmstenfalls lebensgefährlich werden. Dabei sind meist nicht die Flammen selbst die Gefahr, sondern die Rauchentwicklung und das Entstehen von Kohlenmonoxid. Um ein Feuer zu löschen, ist Wasser nicht immer die richtige Wahl. Die ARAG Experten geben im Folgenden einen Überblick, welchen Brand man wie löscht und wann man doch besser die Profis von der Feuerwehr rufen sollte.

Die Brandklassen
Die Feuerwehr unterscheidet drei Brandklassen. Jede davon wird auf unterschiedliche Art und Weise gelöscht. Klasse A beinhaltet Brände durch feste Stoffe, wie z. B. Möbelstücke. Klasse B sind Brände durch flüssige Stoffe wie beispielsweise Benzin oder Fett. Klasse C steht für Gase wie etwa Erdgas, Gas von den Stadtwerken oder Propan.

Löschmittel: Was löscht man wie?
Wenn es in den eigenen vier Wänden brennt, ist Eile geboten. Während man Kleinbränden zunächst selbst zu Leibe rücken kann, sollte man bei größeren Bränden sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 rufen. Zum Löschen kleinerer Brände gibt es Feuerlöscher oder spezielle Löschdecken. Zur Not hilft auch ein feuchtes Handtuch oder eine mit Wasser getränkte Decke, mit denen das Feuer erstickt werden kann. Wovor die ARAG Experten allerdings eindringlich warnen, ist brennendes Fett. Wer hier mit Wasser löscht, riskiert eine Explosion. Fettbrände werden am besten erstickt! Wenn es sich um einen Topf auf dem Herd handelt, kann man einfach einen gut schließenden Deckel auf den Topf legen und warten, bis er erkaltet ist. Außerdem gibt es spezielle Fettbrandlöscher für zu Hause. Allen anderen Kleinbränden kann man mit Feuerlöschern oder Löschdecken Einhalt gebieten, die im Baumarkt oder Sicherheitsfachhandel erhältlich sind.

Vier Arten von Feuerlöschern
Je nach Inhalt des Feuerlöschers unterscheidet man zwischen Pulver-, Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher. Diese verschiedenen Einsatzzwecke müssen auf dem Feuerlöscher vermerkt sein. Für Wohnungen bzw. überall dort, wo empfindliche Geräte stehen, empfehlen die ARAG Experten den Einsatz von Schaumlöschern. Sie eignen sich für die Brandklassen A und B (feste und flüssige Stoffe) und gelten als besonders sauber. Wasserlöscher sind zwar besonders geeignet für Feststoffbrände, dürfen jedoch auf keinen Fall bei brennenden Flüssigkeiten und schon gar nicht bei Fett eingesetzt werden. Obwohl Pulverlöscher für alle Brandklassen geeignet sind, raten ARAG Experten davon ab, sie in Wohn- oder Büroräumen zu nutzen, da das feine Pulver enorme Verschmutzungen verursachen kann. Auch Kohlendioxidlöscher sind ungeeignet für Wohnräume, da sie zwar die saubersten Löschgeräte sind, aber nicht für das Löschen von Fettbränden eingesetzt werden dürfen.

Feuerlöscher müssen gewartet werden
Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre durch einen zugelassenen Fachbetrieb gewartet werden. Dabei bekommt der Feuerlöscher nach der Überprüfung eine neue Plakette und der Besitzer einen schriftlichen Prüfbericht. Dort können auch Mängel enthalten sein, die behoben werden mussten. Die ARAG Experten raten, diesen Prüfbericht für eventuelle Schadensfälle für die Versicherung aufzubewahren. Wurde der Feuerlöscher benutzt, muss er natürlich nachgefüllt werden. Auch das übernimmt der Fachbetrieb. Nach 20 Jahren ist Schluss und jeder Feuerlöscher muss entsorgt werden. Da er giftige, so genannte Halone enthält, die die Ozonschicht zerstören, gehört er auf den Sondermüll. Oft kann auch dort, wo ein neuer Feuerlöscher gekauft wird, das ausgediente Gerät gegen eine kleine Gebühr zurückgegeben werden.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de