Feuer und Flamme: Raketen und Böller nur an Silvester und Neujahr erlaubt

R+V-Infocenter: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und muss außerhalb des Jahreswechsels angemeldet werden – Bußgeld möglich

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Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung

Wiesbaden, 28. Dezember 2011. Sie sind der Höhepunkt der Silvesternacht: bunte Raketen und laute Böller. Zwischen dem 29. und 31. Dezember stürmen viele Verbraucher in die Geschäfte und decken sich mit Feuerwerkskörpern ein. Doch warum nicht einfach ein paar Raketen für den nächsten runden Geburtstag oder eine Hochzeit im Sommer aufheben? „Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden“, warnt Brandinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Wer zu anderen Gelegenheiten ein Feuerwerk plant, benötigt eine Genehmigung – ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Den schriftlichen Antrag sollten die Feuerwerk-Fans rund vier Wochen vor dem geplanten Termin stellen. Zuständig sind Ordnungs- oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Neben Anlass und Zeitpunkt des Festes verlangen die Behörden auch Angaben zur Art des Feuerwerks und der Umgebung. „Die Chance auf eine Erlaubnis steigt, wenn das Feuerwerk abseits von Gebäuden und Bäumen liegt“, so R+V-Experte Brüning. Aussichtslos ist ein Antrag dagegen in der Nachbarschaft von Krankenhäusern, Alters- oder Kinderheimen. Mitunter ziehen die Behörden auch die Feuerwehr hinzu, die den Ort prüft oder für die Zeit des Feuerwerks eine Brandsicherheitswache stellt – auf Kosten des Antragstellers.
Feuerwerkskörper trocken lagern
Um Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden, müssen die Knall- und Leuchtkörper unbedingt richtig gelagert werden. „Sie sollten nicht in der Nähe von Heizkörpern oder sonstigen Wärmequellen liegen, die als Zündquelle fungieren können – aber trotzdem unbedingt trocken“, so R+V-Experte Brüning. „Wenn Schwarzpulver feucht wird, brennt es nicht mehr so ab wie vorgesehen.“ Mögliche Folge: Die Raketen steigen nicht mehr richtig hoch und brennen deshalb immer noch, wenn sie zu Boden fallen. Nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper können nachglimmen und auch später noch unerwartet zünden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Feuerwerkskörper bis zum Verbrauch in der Originalverpackung und unter Verschluss aufbewahren – auf jeden Fall außerhalb der Reichweite von Kindern.
– Grundsätzlich dürfen Verbraucher nur Feuerwerkskörper der Klasse II zünden, also die handelsüblichen Silvesterknaller und Raketen. Klasse I bezeichnet Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, die das ganze Jahr erlaubt sind. Für Feuerwerk der Klassen III und IV – Mittel- und Großfeuerwerk – ist eine pyrotechnische Ausbildung notwendig.
– Nicht zugelassene Feuerwerkskörper und Billigprodukte sind oft schlecht verarbeitet und deshalb gefährlich. Beim Kauf unbedingt auf die Prüfnummer des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) achten und die Raketen nach Gebrauchsanweisung zünden.
– Je höher die Raketen fliegen, desto größer sollte der Abstand zu Häusern und Bäumen sein.
– Wer bei Feiern Hilfe braucht, kann sich Unterstützung von professionellen Feuerwerkstechnikern holen, die im Internet vielfältige Dienste anbieten.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Kontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
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