In der dunklen Jahreszeit steigen die Einbruchzahlen regelmäßig. Nach einem sonnigen Sommer verschafft die lange Dunkelheit in Herbst und Winter EinbrecherInnen wieder Schutz. Und tausende ungesicherte Häuser und Wohnungen bieten EinbrecherInnen zahlreiche Einbruchgelegenheiten.
Denn die üblichen Fenster in deutschen Haushalten bieten zwar Schutz vor Wind und Wetter, aber nicht vor EinbrecherInnen. Denn Einbruchschutz ist kein Standardmerkmal von Fenstern, sondern muss als zusätzliche Eigenschaft gesondert mitbestellt werden.
Abschließbarer Fenstergriff
Abschließbare Fenstergriff sind auf jeden Fall ein Baustein eines einbruchhemmenden Fensters – reichen aber allein nicht aus. Denn EinbrecherInnen können auch, wenn ein abschließbarer Fenstergriff vorhanden ist, den Fensterflügel aus dem Rahmen hebeln. Dazu reichen ein kleiner Schraubendreher und ein paar Sekunden Zeit. Und auch als Einbruchschutz-Baustein hält nicht jeder abschließbare Fenstergriff sein Schutzversprechen ein. So rät die Polizei zu abschließbaren Fenstergriffen, die nach DIN 18268 / DIN EN 13126-3 auf ihre Einbruchhemmung geprüft wurden und mindestens 100 Nm, besser noch 200 Nm Drehmoment-Widerstand besitzen. Solche Fenstergriffe kann man auch bei bestehenden Fenstern nachrüsten.
Pilzkopfzapfen
Auch hier gilt: Pilzkopfzapfen sind ein wichtiger Baustein für ein einbruchhemmendes Fenster. Doch für sich allein sind sie nutzlos. Ihre Wirkung – Fensterflügel und Fensterrahmen fest zu verkrallen – entfalten sie erst mit den passenden Schließstücken. Diese müssen nach oben umgebogen sein, damit der Pilzkopfzapfen sich mit ihnen verzahnen kann. Und dieser muss weit genug in das Schließstück einfahren. Das kann man testen. Mit z. B. Etikettenaufklebern kann man die Schließstücke abkleben, dann das Fenster schließen, wieder öffnen und schauen, wie weit der Aufkleber eingerissen ist – soweit ist der Pilzkopfzapfen eingefahren.
Und das zeigt, wenn Pilzkopfzapfen und passende Schließstücke vorhanden sind, müssen sie richtig zueinander angeordnet montiert sein. Dafür stehen sogenannte Facherrichter zur Verfügung, die man z. B. im Netzwerk „Zuhause sicher“ oder auf den polizeilichen Adressennachweisen findet.
Und natürlich gilt auch hier: Nicht alles, was sich Sicherheitsbeschlag nennt, bietet auch tatsächlich Einbruchschutz. Einbruchhemmende Beschläge sollten gemäß polizeilicher Empfehlungspraxis nach DIN 18104-1 geprüft sein und bestehen immer aus Zapfen und zugehörigen Schließstücken. Auch sie können in bestehenden Fenstern nachgerüstet werden.
Einbruchhemmendes Fenster
Ob ein Fenster zuverlässig Schutz vor Einbrüchen bietet, kann es mit einer Prüfung bei einem akkreditierten Prüfinstitut nachweisen – und zwar dann, wenn es dort nach DIN EN 1627 getestet wird. Besteht es die Prüfung und wird es in die Widerstandsklasse RC-2 einsortiert, entspricht es der polizeilichen Grundsatz-Empfehlung für einbruchhemmende Fenster.
Auch Fenster der Widerstandsklasse RC-2-N bieten sinnvollen Einbruchschutz vor den sogenannten GelegenheitstäterInnen, die für die allermeisten Einbrüche verantwortlich sind. Bei Fenstern der Klasse RC-2-N wird auf einbruchhemmendes Glas verzichtet. Das Restrisiko, dass EinbrecherInnen durch das Glas durchsteigen, ist mit etwa 3% (Kölner Studie) jedoch so gering, dass es üblicherweise als vertretbar gilt.
Alternativ können auch Fenster ohne eigene Prüfung, aber mit geprüftem, abschließbarem Fenstergriff (DIN 18268 / DIN EN 13126-3) und geprüften, einbruchhemmenden Beschlägen (DIN 18104-1) für effektiven Einbruchschutz sorgen.
Einbruchschutz ist nicht selbstverständlich
An Fenster werden zahlreiche Anforderungen gestellt – von der Schlagregendichtheit über die Stoßfestigkeit bis zum Schallschutz. Nur wenn sie diese Anforderungen erfüllen, dürfen sie verkauft werden. Doch Einbruchschutz gehört nicht zu den Voraussetzungen für die Verkaufsfähigkeit. Einbruchschutz ist eine Sonderleistung. Sie muss explizit zusätzlich bestellt werden. Dabei ist es ratsam, sich an den einschlägigen DIN-Normen zu orientieren, damit das Fenster schließlich den Einbruchschutz besitzt, den man sich wünscht.
Polizeiliche Beratung
Um sich in den Normen zurechtzufinden und ein zum eigenen ZUhause passendes Einbruchschutzkonzept zu finden, empfiehlt sich eine polizeiliche Einbruchschutzberatung.
Die Polizeilichen FachberaterInnen informieren, wo die Schachstellen am Gebäude sind und damit welche Fenster und Türen einbruchhemmend ausgeführt sein sollten. Sie geben zudem Tipps zu richtigem Verhalten und Anwesenheitssimulation. Bei Bedarf kann außerdem zum zusätzlichen Einbau einer Einbruchmeldeanlage beraten werden.
Tag des Einbruchschutz – 27. Oktober
Der bevorstehende „Tag des Einbruchschutzes“, der in diesem Jahr bundesweit am 27. Oktober 2024 stattfindet, ist eine gute Gelegenheit, sich mit Einbruchschutz auseinanderzusetzen. Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet er jährlich am Tag der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit statt. Die gewonnene Stunde kann man bei Veranstaltungen der örtlichen Polizeibehörden nutzen, um sich über wirkungsvollen Einbruchschutz zu informieren. Oder einfach mal gemütlich von der Couch aus lossurfen: Das Netzwerk „Zuhause sicher“ bietet eine übersichtliche Zusammenfassung der polizeilichen Empfehlungen auf seiner Homepage an (www.zuhause-sicher.de). Darüber hinaus können eine Beratungsstellensuche zum Auffinden der nächstgelegenen Polizeilichen Beratungsstelle und eine Handwerkersuche genutzt werden. Für den ganz bequemen Einstieg bietet sich der Einbruchschutz-Kompass an. Mittels weniger Fragen erfasst das Tool anonym und kostenlos die eigene Wohnsituation und gibt die dazu passenden polizeilichen Einbruchschutz-Empfehlungen aus (www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz-kompass).
Weiterführende Links:
Netzwerk „Zuhause sicher“
- Homepage: zuhause-sicher.de
- Einbruchschutz-Kompass: zuhause-sicher.de/einbruchschutz-kompass
- Präventionsplakette: info@zuhause-sicher.de
Polizeiliche Beratungsstellen
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