Nach Willen der FDP sollen auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften von 2013 an vom Ehegatten-Splitting profitieren: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) solle eine entsprechende Regelung noch im aktuellen Jahressteuergesetz verankern. Das fordern Vizekanzler Philipp Rösler und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe) vorliegenden Brief an ihren Kabinettskollegen. „Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, insbesondere gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen“, begründen die Minister ihren Vorstoß.
Mit der Gesetzesänderung werde auch die Rechtsunsicherheit beendet, die durch die unterschiedliche Handhabung durch die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte entstanden sei. Alleine im laufenden Jahr haben etwa ein Dutzend Finanzgerichte schwulen oder lesbischen Lebenspartnerschaften das Recht auf ein Ehegattensplitting zugestanden. Die obersten Steuerexperten der Länder waren deshalb bereit, den Lebenspartnerschaften Rechtsschutz zu gewähren und negative Einkommensbescheide unter Vorbehalt zu stellen – so lange bis das Verfassungsgericht diese Frage endgültig geklärt hat. Doch Schäuble (CDU) legte sein Veto ein, um die Verhandlungsposition des Bundes nicht zu beeinträchtigen. In den Reihen der Union, insbesondere aber in der CSU gibt es erbitterten Widerstand gegen eine Übertragung des Ehegatten-Splitting auf schwule und lesbische Paare. Durch eine Einführung des Splittings für die etwa 23000 eingetragenen Lebenspartnerschaften nähmen Bund, Ländern und Gemeinden etwa 30 Millionen Euro im Jahr weniger Steuern ein. Für das Ehegatten-Splitting verzichtet der Staat zur Zeit auf 15 Milliarden Euro. Das Splitting sorgt dafür, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Vor allem wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere, ergibt sich daraus ein großer Steuervorteil, der leicht Tausende Euro pro Jahr betragen kann. Zuvor hatte der parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck das Verhalten der Liberalen in der Frage scharf kritisiert. In einem Brief an FDP Generalsekretär Patrick Döring warf er diesem vor, die FDP öffentlich als Wegbereiter für eine Gleichbehandlung gepriesen zu haben. Insgeheim habe das Ressort von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Schäuble jedoch dabei geholfen, die bereits zugesicherte Rechtssicherheit wieder einzukassieren. „Die FDP muss dafür sorgen, dass der Einspruch der Regierung wieder zurück genommen wird“, so Beck.