FDP-Delegierte fordern Parteitagsbeschluss für dauerhaften Erhalt des Rederechts im Bundestag

Der Streit um das Rederecht im Bundestag könnte beim Bundesparteitag der FDP in Karlsruhe erneut ausbrechen. Grund ist ein „Handelsblatt-Online“ vorliegender „Dringlichkeitsantrag“ des niederbayrischen Delegierten Armin Sedlmayr und des Altliberalen Burkhard Hirsch. Darin dringen die beiden auf einen Beschluss des Karlsruher Parteitags, der die Bundestagsfraktion der FDP auffordert, „eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages abzulehnen, die nicht jedem Abgeordneten das Recht gibt, zur Abstimmung eine mündliche Erklärung von bis zu fünf Minuten abzugeben, zu der der Präsident das Wort in der Regel vor der Abstimmung erteilt oder dies nur ausnahmsweise zulässt“.

Der Präsident solle zudem das Recht behalten, einem Abgeordneten auch während der Debatte das Wort zu erteilen, selbst wenn dieser nicht von seiner Fraktion benannt worden sei. „Eine besondere Redezeitbegrenzung von drei Minuten ist hierbei nicht vonnöten“, heißt es in dem Antrag. Der Antrag wendet sich damit explizit gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, der maßgeblich auf eine Änderung der Bundestagsgeschäftsordnung hingearbeitet, dann ab wieder von seinen Plänen nach massiver Kritik wieder Abstand genommen hatte. Dass es in dieser Legislaturperiode nun keine Änderungen des Rederechts mehr geben soll, geht den Antragstellern Sedlmayr und Hirsch aber nicht weit genug. Sie wollen, dass die freie Rede der Parlamentarier generell nicht mehr infrage gestellt wird. Natürlich müsse jede Fraktion die Möglichkeit haben, die von ihr erarbeitete politische Position verantwortlich darzustellen, räumen die beiden FDP-Politiker zwar ein. „Eine parlamentarische Debatte kann aber nicht nur eine Choreografie vorher abgestimmter Monologe sein“, begründen sie ihren Vorstoß. „Ihr Sinn besteht darin, dass ein Abgeordneter das sagen darf, sagen soll und sagen können muss, was er denkt.“ Das sei „kein Störfaktor“ für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes, sondern mache die Glaubwürdigkeit der demokratischen Auseinandersetzung in einer Volksvertretung aus. „Es mag die Mehrheit ärgern oder wundern, dass es Abgeordnete mit anderer Meinung gibt“, schreiben Sedlmayr und Hirsch in ihrem Antrag. Aber in einer Demokratie müssten sie das Recht haben, ihre Meinung im Plenum vorzutragen. „Wenn man gute Argumente hat, braucht man die des anderen nicht zu fürchten.“