Falschbeschuldigung wegen Sexualdelikt – Wie sich Beschuldigte wehren können

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Unschuldig angeklagt – Strafverteidiger hilft

Die Beschuldigung wegen eines Sexualdelikts (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) kommt für Betroffene häufig überraschend.

Falscher Vorwurf – Vorladung häufig überraschend
In manchen Fällen zieht ein einvernehmliches Geschehen aus (zunächst) unerklärlichen Gründen plötzlich gravierende Anschuldigungen und Folgen nach sich, die bis zur Untersuchungshaft reichen. Geradeso kommt es vor, dass Betroffene sich überhaupt nicht erklären können, weshalb sie plötzlich eine Vorladung der Polizei erhalten, nach der die „Vernehmung als Beschuldigter erforderlich“ wegen des Vorwurfs einer sexuellen Nötigung, Vergewaltigung etc. erforderlich sein soll.

Viele Falschbeschuldigungen wegen Sexualdelikt
Es hat sich gezeigt, dass die Zahl der falschen Anschuldigungen im Bereich der Sexualdelikte besonders hoch ist und scheinbar auch weiter steigt. Hierzu liegen verschiedene Einschätzungen in der ganzen Republik vor. So titelte die Ostsee-Zeitung 2015: „Acht von zehn Vergewaltigungen sind vorgetäuscht – Die Kriminalpolizei in Rostock ermittelt mit hohem Aufwand. Doch die Mehrzahl der angezeigten Fälle von sexuellem Missbrauch sind erfundene Geschichten.“ ( http://www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Acht-von-zehn-Vergewaltigungen-sind-vorgetaeuscht).
Ähnliche Töne kommen von der Polizei in Bayern, wo sich in der Studie “ Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“ die Behauptung findet, dass „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten […] sich einig [seien], dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden“ ( http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf).
Auch aus der forensischen Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf stammen ähnliche Einschätzungen. Dort gibt Prof. Klaus Püschel, an: „Erfahrungsgemäß haben wir in den letzten Jahren einen gewissen Anstieg sogenannter Fake-Fälle zu verzeichnen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und dann behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein.“ ( https://www.abendblatt.de/hamburg/article205502409/Der-Vorwurf-der-zwei-Leben-veraenderte.html).
Auch die Forschung macht entsprechende Beobachtungen; nach Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aus dem Jahr 2014 kam es im Jahr 2012 in 8,4% aller angezeigten Sexualdelikte auch zu einer späteren Verurteilung. Der Anteil von 91,6 % hat sich daher offenbar als falsch, nicht ermittelbar oder nicht ausermittlungswürdig erwiesen.
So erwiesen sich z.B. 95 % der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs als falsch (Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages. Siehe auch FamRZ 2000/2).

Situation für den Betroffenen
Das alles macht die Situation für denjenigen, gegen den ein solcher Vorwurf erhoben wird aber nicht besser. In den häufigen Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, kommt es letztlich entscheidend darauf an, wie glaubhaft das (vermeintliche) Opfer ist.

Hilfe für Beschuldigte
Wer mit dem falschen Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert wird, (Vergewaltigung/Missbrauch/sexuelle Nötigung usw.), der sollte sich umgehend durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger vertreten lassen. Erst aus der nur durch den Rechtsanwalt einsehbaren Ermittlungsakte ergibt sich der tatsächliche Stand des Verfahren und etwaige Möglichkeit frühzeitig in die richtige Richtung zu lenken.
Dabei gilt Widersprüche in den belastenden Angaben selbst und im Verhältnis zu sonstigen Feststellungen und Umständen (Verletzungen/Beweismittel/etc) aufzudecken und frühzeitig auch solche Tatsachen und Beweismittel in den Fokus zu nehmen, die den Vorwurf entkräften. Dies gilt vor allem dann, wenn im Übrigen eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vorliegt, sagt der bundesweit tätige Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Nils Schiering von der Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm. Weitere Informationen erhalten Betroffene unter der 24h-Notfallnummer 017645656450.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
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