Der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, hat vor einer Spaltung der Anwaltschaft gewarnt. „Wer den `kleinen` Mandanten vertrete, der über nur sehr eingeschränkte Mittel verfügt, der kann entweder durch fließbandartiges Massengeschäft letztlich nur schlechte Anwaltsarbeit leisten, oder er überführt seine Anwaltskanzlei auf Dauer in einen Zuschussbetrieb, von dem er nicht mehr leben kann“, schreibt Kilger in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Es gebe inzwischen Rechtsgebiete, etwa im Arzthaftungsrecht, „wo auf der Beklagtenseite hoch qualifizierte Anwälte Kollegen gegenüber stehen, welche auf der Patientenseite oft nicht mehr wissen, wie sie den Aufwand für das Mandat noch finanzieren können. Diese Spaltung der Anwaltschaft führt so zu einem Ungleichgewicht zu Lasten der Bürger“, schreibt der Rechtsanwalt anlässlich des Deutschen Anwaltstages in München.
Hier könne nur der Staat helfen. Aber er tue es nicht. „In der Beratungshilfe gewährt er – wenn überhaupt – Honorare, für die ein Monteur eine Waschmaschine nicht reparieren würde“, so Kilger in der F.A.Z. Die Sätze der Prozesskostenhilfe seien viel zu niedrig – und sie enden demnach bei Höchstsätzen, bei welchen der oben angeführte Patientenanwalt seine Betriebskosten nicht decken kann. Das befördere, so Kilger, den Eindruck, „dass der Staat gute Anwälte zum Beispiel im Sozialrecht oder im Ausländer- und Asylrecht gar nicht haben will.“ Diese Entwicklung müsse dazu führen, dass gerade im Sozialrecht in weiten Bereichen trotz überquellender Anwaltszahlen „ein Beratungsnotstand zu entstehen droht.“ Wenn nur noch Zahlungskräftige einen guten Anwalt finden können, Bedürftige aber nur noch den „Rechtsweg light“ zu Verfügung haben, versage der soziale Rechtsstaat. „Guter Rechtsschutz aber muss für alle da sein“, forderte Kilger.