Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Alt-Bischof Wolfgang Huber, hat davor gewarnt, das Verbot der Sterbehilfe für Ärzte und Pfleger aufzuweichen. „Es muss klar sein, dass Ärzte und Pfleger sich nicht an aktiver Sterbehilfe beteiligen. Hier dürfen keine Hintertüren geöffnet werden, schon gar nicht mit so vagen Begriffen wie ,nahestehend`“, sagte Huber der „Bild-Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums, wonach „gewerbliche Sterbehilfe“ zwar verboten werde, Beihilfe dazu durch Angehörige und Verwandte des Todkranken aber nicht bestraft werden soll. In dem Entwurf werden darüber hinaus Ärzte und Pfleger, „die dem Patienten nahestehen“ von einer Bestrafung ausgenommen. Hiergegen regt sich Widerstand in der Union, die den Kreis der Ausnahmen so klein wie möglich halten will.