Euro-Zone peilt Mindestsatz bei der Körperschaftsteuer an

In der Europäischen Währungsunion gibt es Pläne, einen einheitlichen Mindestsatz bei der Unternehmensbesteuerung einzuführen. Entsprechende Überlegungen würden die vier Präsidenten Herman Van Rompuy (Europäischer Rat), José Manuel Barroso (EU-Kommission), Jean-Claude Juncker (Eurogruppe) und Mario Draghi (Europäische Zentralbank) im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Eurozone anstellen, sagten EU-Diplomaten dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Der unlautere Steuerwettbewerb in der Währungsunion habe unerträgliche Dimensionen angenommen – trotz des seit 1997 gültigen EU-Verhaltenskodex gegen schädliche Steuerpraktiken, hieß es in Brüssel.

Beispiele seien Malta mit einem Körperschaftsteuersatz von Null oder auch Zypern mit extrem niedrigen Unternehmenssteuersätzen. Van Rompuy, Barroso, Juncker und Draghi waren beim EU-Gipfel im Juni von den EU-Regierungschefs beauftragt worden, Reformvorschläge für die Eurozone vorzubereiten. Das Reform-Quartett soll beim EU-Gipfel im Oktober einen Zwischenbericht und beim EU-Gipfel im Dezember den endgültigen Bericht vorlegen. Am vergangenen Montag seien die vier Präsidenten zusammengekommen, um über ihre Vorschläge zu beraten. Sie wollten sich künftig einmal monatlich treffen. Nach Angaben der EU-Diplomaten will das Präsidenten-Quartett eine „neue Architektur“ für die Währungsunion entwerfen. Kernstück sei die vergemeinschaftete Haushaltspolitik. Die Finanzminister der 17 Euro-Staaten sollten ihre Etatentwürfe künftig vorab in Brüssel genehmigen lassen und sie erst danach zu Hause beschließen. Die Kommission solle das Recht bekommen, vorab gegen drohende überhöhte Defizite ihr Veto einzulegen und Korrekturen zu erzwingen. Die vier Präsidenten wollten zudem mehr Demokratie in die Währungsunion bringen: Die Euro-Zone solle ein eigenes Parlament bekommen, bestehend aus Europaabgeordneten und Mitgliedern der nationalen Parlamente. Einheitliche Unternehmensteuersätze standen in der Europäischen Union bislang nicht zur Debatte. Die EU-Kommission versucht lediglich, die Bemessungsgrundlagen bei der Körperschaftsteuer zu vereinheitlichen – bislang allerdings ohne Erfolg.