Der Staatsrechtler Joachim Wieland von der Verwaltungshochschule Speyer hat sich gegen aus der Politik geäußerte Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Euro-Fragen gewandt. „Die Aussage von Graf Lambsdorff, mit der er die Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts angezweifelt hat, weil die Karlsruher Richter nicht mit allen Vorgängen in Europa vertraut seien, halte ich nicht für zutreffend“, sagte Wieland „Handelsblatt-Online“. Den Karlsruher Richtern würden in jedem Verfahren von den Beteiligten alle tatsächlichen Umstände vorgetragen, die für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sein könnten.
Das Problem für die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts liege daher „nicht in einer unzureichenden Kenntnis von den Vorgängen in Europa, sondern besteht darin, die richtige Grenze für die Reichweite ihrer Rechtsprechungsgewalt zu finden“ Wie Wieland erläuterte, dürfen die Richter nur über die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit deutschem Verfassungsrecht befinden. Dabei müssten sie den Vorrang des Unionsrechts beachten. „Das wirft häufig schwierige Rechtsfragen auf und erfordert eine sorgfältige Prüfung“, sagte der Jurist. Das Bundesverfassungsgericht habe diese Aufgabe in den vergangenen Jahren aber immer gemeistert, auch wenn nicht alle Entscheidungen ohne Kritik geblieben seien. „Unterschiedliche Auffassungen zu verfassungsrechtlichen Fragen sind nicht außergewöhnlich“, unterstrich Wieland. „Aufgabe des Gerichts ist es, insoweit durch seine Rechtsprechung für Klarheit zu sorgen.“ Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, hatte die Urteilsfähigkeit der Verfassungsrichter bezweifelt: Diese seien „nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut“, meinte er. „Deshalb kommt es gelegentlich zu Fehleinschätzungen aus Unkenntnis.“