EuGH: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

Der EuGH bringt mit seinem Urteil zu gebrauchter Software Klarheit in den rechtlichen-dschungel auf dem Gebrauchtsoftware Markt.

showimage EuGH: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

gebrauchte software

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aktuell den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Der EuGH entschied, dass gebrauchte Software-Lizenzen weiterverkauft werden können, egal ob CD-Rom, DVD oder Download-Kopie. Einzig die Aufspaltung von Lizenzen ist nicht zulässig.

Jedoch hat der EuGH nicht einfach nur die drei Fragen des Bundesgerichtshofs Bgh zum Software-Download-Verkauf mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet. Sondern gleich alle weiteren offenen Fragen im Rahmen des gebrauchter Software Verkaufs exakt und ohne Interpretationsspielraum geklärt.

Beispielsweise kann nun offiziell und legal mit Download-Lizenzen von Produkten wie beispielsweise „Microsoft Office 2007“ gehandelt werden.
Außerdem wurde das deutsche OEM-Urteil (Thema: Software von der Hardware trennen) nochmals wörtlich bestätigt und ist für ganz Europa gültig. Komplette Lizenzverträge dürfen jetzt auch wieder verkauft werden, auch wenn dies in den AGBs des Herstellers ausdrücklich verboten wurde.

Was die Entscheidung für den Anbieter von gebrauchten Software-Lizenzen U-S-C bedeutet, erklären die beiden Geschäftsführer Peter Reiner und Walter Lang.

Der Richterspruch bestätigt exakt das U-S-C Geschäftsmodell!
„Vor dem Erwerb von Aufgespaltenen-Lizenzen haben wir schon immer gewarnt!“

„Dieses finale Urteil bestätigt exakt unser Geschäftsmodell“, freut sich U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „seit bald 10 Jahren kaufen und verkaufen wir ausschließlich vollständige Original Gebraucht-Software-Lizenzen. Jetzt können wir auch im Download-Bereich weiter aufstocken und das sogar europaweit.“

Das Aufspalten von Lizenzen ist jetzt möglicherweise unzulässig!

„Das Verbot der Aufspaltung von Lizenzen tangiert uns nicht, da wir solche Lizenzen im Gegensatz zu anderen Gebraucht-Software-Händlern wegen des rechtlichen Rest-Risikos grundsätzlich nicht verkauft hatten. Und das war gut so. Meiner Meinung nach könnten jetzt Kunden, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, Probleme mit den Herstellern bekommen!“ so Reiner.

„Wir empfehlen dringend allen, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, schnellst möglich ihren Lizenzbereich in Ordnung zu bringen und falls nötig: Nachlizenzieren“, empfiehlt der U-S-C Geschäftsführer, „vom Verkäufer ausgestellte Testate bringen im Falle einer Prüfung schon lange keine Rechtssicherheit mehr und in der Haftung ist die Geschäftsleitung.“

Als vom Hersteller unabhängiger Lizenz-Berater bietet U-S-C hier schnelle und unkomplizierte Hilfe. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Über die U-S-C GmbH: Die 2004 gegründete U-S-C GmbH mit Sitz in München ist Spezialist für den Handel mit gebrauchter und neuer Microsoft Software. Seit 2011 wird auch Hardware (Server, Personal Computer) angeboten. Außerdem führt U-S-C als Lizenzgutachter sämtliche Lizenz-Analysen des Software Asset Management (SAM) durch. Als Gebrauchtsoftware-Händler kauft, verkauft und tauscht U-S-C ausschließlich gebrauchte Produkte, die im vollständigen Originalzustand sind und damit zu 100 Prozent rechtssicher gehandelt werden können. Der Lizenztransfer erfolgt stets gemäß den Herstellervorgaben. U-S-C ist Adobe-Software-Partner sowie zertifizierter Citrix-Partner und kann daher als Silver Solution Advisor die Implementierung beim Kunden mit eigenen Citrix Technikern unterstützen.

Weitere Informationen unter http://www.u-s-c.de

EuGH Urteil: Gebrauchte Software darf verkauft werden


Software & Computer Shop
http://www.u-s-c-shop.de

Kontakt:
U-S-C software & Computer GmbH
Peter Reiner
Ramersdorfer Str. 1
81669 München
089-6008786-0
info@u-s-c.de
http://www.u-s-c.de/

Pressekontakt:
Progressive-Marketing.de
Peter Mathes
Leiblstrasse 14
82166 München
089-21758693
pm@progressive-marketing.de
http://www.Progressive-Marketing.de