Die EU will die Tatbestände zur Steuerbefreiung bzw. der Ermäßigungssätze der Mehrwertsteuer abschaffen. Dies wird für alle Heilberufe drastische Konsequenzen haben. Eine Kalkulationsprophylaxe wird unabdingbar.
Die EU will die Tatbestände zur Steuerbefreiung bzw. der Ermäßigungssätze der Mehrwertsteuer abschaffen. Dies wird für alle Heilberufe drastische Konsequenzen haben. Eine Kalkulationsprophylaxe wird unabdingbar.
Nach den Plänen der Europäischen Kommission soll das europäische Mehrwertsteuersystem reformiert werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund, der GKV-Spitzenverband, die Verbänden der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben darüber informiert, dass Steuerbefreiungen sowie steuerliche Ermäßigungen beschränkt werden sollen.
Vom Arzt zum Gesundheitsberater
Als Folge aus einer solchen Reform würden nicht nur für die gesetzliche Sozialversicherung erhebliche Mehrkosten von rund 34 Milliarden Euro pro Jahr erwachsen. Auch die bislang von der Mehrwertsteuer befreite ärztliche Heilbehandlung wird betroffen sein. „Die Problematik mit der Umsatzsteuer auf ärztliche Leistungen gibt es zwar schon lange, zumal Rechtsprechung und Finanzverwaltungen diese oft nicht einheitlich bewerten“, erklärt die auf die Gesundheitsbranche spezialisierte Steuerberaterin Marion Thomssen. „Die EU-Pläne würden aber auf jeden Fall eine erhebliche zusätzliche Belastung für die niedergelassenen Ärzte bedeuten.“ Derzeit sind ärztliche Leistungen, die der Diagnose, Genesung oder Linderung von Krankheiten, der Gesunderhaltung oder dem vorbeugenden Gesundheitsschutz von Patienten dienen, umsatzsteuerfrei. Andere von Ärzten erbrachte Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Betriebsprüfungen in Arztpraxen oft existenzbedrohend
„Gerade bei den IGEL-Leistungen gibt es oft große steuerliche Unsicherheiten“, weiß Thomssen aus Erfahrung. „Von einem Arzt wird heute nicht nur die Anwendung schulmedizinischen Wissens erwartet, sondern er wird als ganzheitlicher Gesundheitsberater konsultiert.“ Hier drohen steuerliche Fallstricke für Ärzte und Zahnärzte. „Wir stellen in unserer Praxis die Tendenz bei Betriebsprüfungen fest, dass immer mehr Leistungen als umsatzsteuerpflichtig beurteilt werden“, warnt die Expertin. „Die Differenzbeträge mit oder ohne Umsatzsteuer sind in der Summe keineswegs gering und können für den Arzt einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten.“
Der Tipp von Steuerberater Thomssen: Jede Praxis sollte ihre potenziell umsatzsteuerpflichtigen Leistungen akribisch auflisten und sich auch über die Umsatzsteuerpflicht von IGEL-Leistungen vorab bei ihrem Steuerberater informieren. Nur so stehen Sie auf der sicheren Seite.
Zur Kanzlei: Die inhabergeführte mt Steuerberatungsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Gesundheitsbranche. StB Marion Thomssen berät seit mehr als 20 Jahren im Heilberufebereich. Schwerpunkte neben der auf Ärzte spezialisierten Steuerberatung sind die Abwehrberatung in Rechtschutzverfahren sowie die Praxisführung als ganzheitliche Steuerungsaufgabe. Die mt Steuerberatungsgesellschaft bietet Beratung aus einer Hand – fachübergreifend und fachrichtungsexplizit mit hochspezialisiertem Wissen.
Die inhabergeführte mt Steuerberatungsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Gesundheitsbranche. StB Marion Thomssen berät seit mehr als 20 Jahren im Heilberufebereich. Schwerpunkte neben der auf Ärzte spezialisierten Steuerberatung sind die Abwehrberatung in Rechtschutzverfahren sowie die Praxisführung als ganzheitliche Steuerungsaufgabe. Die mt Steuerberatungsgesellschaft bietet Beratung aus einer Hand – fachübergreifend und fachrichtungsexplizit mit hochspezialisiertem Wissen.
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