EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Hintergrund sind die jüngsten Verfassungsänderungen in Ungarn sowie ein neues Notenbankgesetz, die nach Ansicht der EU-Kommission gleich dreifach gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Seit Dezember hatte die EU die ungarische Regierung um Ministerpräsident Viktor Orban wegen Zweifel an der Unabhängigkeit der Zentralbank, der Justiz und der Datenschutzbehörde kritisiert.

Wie Kommissionspräsident José Manuel Barroso in Straßburg erklärte, sei man entschlossen, dafür zu sorgen, dass Buchstabe und Geist des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten respektiert würden. „Wir wollen nicht, dass über dem Land weiter der Schatten des Zweifels an Respekt für demokratische Prinzipien und Werte hängt“, so Barroso. Die ungarische Regierung hat nun einen Monat Zeit, um auf die Einwände der Kommission reagieren zu können. Das mehrstufige Vertragsverletzungsverfahren sieht vor, dass Ungarn die EU-Kommission innerhalb eines Monats über den Sachstand informieren muss. Sollte die Kommission mit der Antwort Ungarns nicht zufrieden sein, kann sie auf die Beachtung des EU-Rechts innerhalb einer Frist von meist zwei Monaten bestehen. Sollte die ungarische Regierung diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, kann die EU-Kommission das Land vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Wenn die ungarische Regierung nach einer etwaigen Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof dem Urteil nicht nachkommt, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. In letzter Instanz kann der ungarischen Regierung das Stimmrecht auf europäischer Ebene entzogen werden.