EU-Kommission wird voraussichtlich gegen neues deutsches Abfallgesetz vorgehen

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das geplante deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz einleiten. „Der Entwurf des Gesetzes widerspricht dem von der EU festgelegten Vorrang des Recyclings“, sagte eine Sprecherin von Umweltkommissar Janez Potocnik der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Sollte es bei dieser Version bleiben, werde die EU-Kommission, so die Sprecherin, gegen das Gesetz vorgehen.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde am 28. November im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat überwies es am 14. Dezember allerdings an den Vermittlungsausschuss. Dort soll am 18. Januar entschieden werden. Auch in der deutschen Abfallwirtschaft gibt es große Vorbehalte gegen das neue Gesetz. So bezeichnete es Thorsten Grenz, der Vorstandschef der Entsorgungskonzerns Veolia Umweltservice, als ein Gesetz „zum Schutze kommunaler Monopole“.