Die Europäische Kommission hat die beiden Teigwaren „Schwäbische Spätzle“ und „Schwäbische Knöpfle“ als EU-weit „geschützte geographische Angabe“ registriert. Die Nudelsorten sollen dadurch als „regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung“ geschützt werden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Entweder die Erzeugung, Verarbeitung oder Vorbereitung für den Verkauf muss für eine gesonderte Auszeichnung in dem bezeichneten Gebiet stattgefunden haben.
Ein noch höheres Gütesiegel erlaubt die Europäische Kommission, wenn alle Schritte in demselben Gebiet stattfinden. Spätzle sind schwäbische beziehungsweise alemannische Teigwaren, die als Beilage oder mit weiteren Zutaten als eigenes Gericht serviert werden.