Es ist nicht damit getan, das Gehalt auszuzahlen

Lohn- und Gehaltsabrechnungen in eigener Regie lohnen sich nur selten

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Stb. Roland Franz

Essen, 23. Februar 2012*****Die sorgfältige Erstellung der Lohnbuchhaltung gehört mit zu den wichtigsten aber auch zu den aufwändigsten Aufgabengebieten eines Unternehmers. Wichtig deshalb, weil Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und abgeführt werden. „Ist das nicht der Fall, werden der Arbeitgeber für Nachforderungen anlässlich späterer Betriebsprüfungen in Haftung genommen, denn durch eine Häufung gesetzlicher Vorschriften und deren Besonderheiten bestehen große Anforderungen an die Qualität der Sachbearbeitung. Gerade deshalb ist in vielen Fällen die Übertragung solcher Arbeiten an Spezialisten und Fachkräfte sinnvoll“, rät Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Seine Kanzlei hat sich in einer Spezialabteilung auf diesen Themenkomplex eingestellt. Durch die Übertragung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen an die Experten von Roland Franz & Partner profitieren Unternehmen von höchster Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung der anstehenden Leistungen. Neben der Lohn- und Gehaltsabrechnung bietet die Essener Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei weitere wichtige Leistungen an:

-Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
-Abrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
-Berechnung der laufenden Lohnabgaben
-An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
-Abrechnung von Aushilfen, Minijobbern/400 EUR-Kräften
-Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelten
-Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, -Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
-Unterstützung und/oder komplette Abwicklung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
-Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
-Online-Verbindung zu Sozialversicherungsträgern und Finanzamt
-Berechnung von Kurzarbeitergeld und Abwicklung/Kommunikation mit den entsprechenden Behörden
-Berücksichtigung von Besonderheiten im Baugewerbe
-Überwachung von Tarifänderungen
-Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Zusatzversorgungs- und Urlaubskassen
-Führung von Arbeitszeitkonten
-Vorbereitung und Übernahme des Zahlungsverkehrs
-Meldungen zur Künstlersozialkasse.

Daneben steht ein Team von Rechtsanwälten bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite. Die zunehmende Flut an höchstrichterlichen Entscheidungen und insbesondere auch der Einfluss der Rechtsprechung des EuGH machen es jedem Unternehmen nahezu unmöglich, rechtssicher Arbeitsverträge zu gestalten, Kündigungen auszusprechen oder aber Zeugnisse zu formulieren. So lassen sich unter Umständen auch Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden.

„Es ist nicht damit getan, dem Arbeitnehmer das Gehalt auszuzahlen und Lohnsteuer sowie Sozialversicherung abzuführen. Bei der Fertigung der Lohnabrechnungen sind Meldungen an das Finanzamt, den Sozialversicherungsträger und andere Institutionen, wie z. B. die Minijob-Zentrale und/oder die Berufsgenossenschaft, erforderlich. Die Führung von Lohnkonten mit formalistisch korrekten Unterkonten und die Erledigung des Bescheinigungswesens gehören ebenso zu unseren Leistungen wie die Beratung über steuerlich schwierige Sachverhalte etwa bei Minijobs, Betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie Entschädigungen, Sachbezüge, geldwerte Vorteile und vieles mehr“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Besondere und branchenspezifische Anforderungen im Bereich der Lohnbuchhaltung werden an Unternehmen im Baugewerbe gestellt, die teilweise stetigen Veränderungen, z. B. durch Tarifvertragsabschlüsse, unterliegen. Nennenswerte Themen wären beispielsweise Mindestlohn, Mitarbeiterversendungen, Winterausfallgeld und Urlaubskasse.

Daneben ist für Unternehmer die wirtschaftliche Beratung bei der Personalplanung und Kalkulation der Personalkosten sowie die Begleitung bei Prüfungen durch die Finanzbehörde und die Sozialversicherungsträger durch einen Steuer-Spezialisten ein großes Plus. Weitere Vorteile sind die Reduzierung des Zeit- und Verwaltungsaufwands, der Wegfall der Kosten für Software und deren Pflege sowie für die Datensicherung und die Unabhängigkeit von Fehlzeiten der Mitarbeiter. Unternehmen können sich wieder auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, es fallen keine zusätzlichen Kosten für Fragen zur Lohnabrechnung an, es ist gewährleistet, dass die sich ständig ändernden gesetzlichen Bedingungen berücksichtigt werden, Sonderzahlungen professionell berechnet werden, und Unternehmen müssen sich nicht um die Bearbeitung von Anträgen kümmern.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Zweigertstraße 28-30
45130 Essen
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