Die aktuellen Basel-III-Vorgaben durch professionelle Beratung und detaillierte Planungen zum Kreditbedarf erreichen Transparenz schafft für den Mittelstand auch Alternativen zu herkömmlichen Bankkrediten
(ddp direct) Hamburg / Bremen, im Juli 2012
Die Wirtschaft oder der Wettbewerb ziehen an um Schritt halten zu können, wollen viele Unternehmen expandieren oder sich neu ausrichten. Kredite sollen dabei die notwendigen Investitionen ermöglichen. Doch die neu geltenden Basel-III-Richtlinien erschweren die Kreditaufnahme erheblich und fordern neben einer deutlich gestiegenen Eigenkapitalquote auch eine detaillierte Finanzplanung. Mit praxisnahem Risikomanagement lässt sich das Rating eines Unternehmens deutlich verbessern, so Torsten Jasper, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei Clostermann & Jasper.
Insbesondere der Mittelstand wird durch die neuen Basel-III-Richtlinien vor große Hürden gestellt, um die gewünschten Mittel zu erhalten. Torsten Jasper: Die Banken fordern aufgrund der neuen Vorgaben im Vorfeld einer Kreditgewährung zu Recht neben einer soliden Wirtschaftsplanung auch eine detaillierte Einschätzung des Finanzbedarfes. Basel-III wird die Banken als Ergebnis aus der Finanzkrise ganz erheblich in der Möglichkeit zukünftiger Kreditvergaben an Unternehmen einschränken.
Mittelständische und inhabergeführte Unternehmen sind daher gut beraten, sich so transparent aufzustellen, dass Alternativen zu herkömmlichen Bankkrediten, wie Schuldscheindarlehen, eingesetzt werden können. Hier ergeben sich trotz der erschwerten Kreditvergabe auch neue Wege, um für Investitionen in einen Ausbau oder eine Neuausrichtung eines Unternehmens neue Wege zu beschreiten, weiß Torsten Jasper.
Positive Effekte für Unternehmen Dank Basel-III
Bis zum Jahr 2022 soll Basel-III schrittweise komplett umgesetzt werden. Die stetig steigenden, strengen Anforderungen haben nach Ansicht Torsten Jaspers für die Unternehmen aber auch positive Effekte: Es wird mehr und mehr notwendig, die Stärken und die Wettbewerbssituation klar herauszuarbeiten. Aus dieser Analyse heraus ist zumeist eine deutlich positivere Entwicklung möglich, zeitgleich wird der Investitionsbedarf präziser und womöglich sogar niedriger ausfallen.
Die Clostermann & Jasper Partnerschaft, gegründet 1948, mit Kanzleien in Bremen und Hamburg, steht mit 50 Mitarbeitern zuverlässig für ein umfassendes und wachsendes Angebot für betriebswirtschaftliche und steuerliche Lösungen. Die Konzentration der Kanzlei auf den inhabergeführten Mittelstand und die gleichzeitige Spezialisierung auf ausgewählte Branchen sorgen für eine hohe Beratungskompetenz. Das Leistungsspektrum reicht weit über die herkömmlichen Leistungen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung hinaus: Mit betriebswirtschaftlichem Coaching begleitet und fördert Clostermann & Jasper seit Jahrzehnten erfolgreich die positive Entwicklung zahlreicher Unternehmen. Die Partnerschaft ist in der Branche Vorreiter bei der dezentralen Schulung und Weiterbildung. Clostermann & Jasper ist Aktionärin der UHY Deutschland AG, einem Zusammenschluss mittelständischer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit 210 Büros in über 70 Ländern.
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