Untersagung des für vergangene Woche geplanten Streiks durch das Arbeitsgericht Frankfurt plant die Gewerkschaft der Fluglotsen Medienberichten zufolge einen erneuten Fluglotsenstreik. Die Lotsen fordern weniger Überstunden, mehr Gehalt und mehr Mitbestimmung.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Die Gewerkschaft der Fluglotsen will erneut streiken. Medienberichten zufolge sei ein solcher Streik unproblematisch, weil an den Forderungen, die vom Arbeitsgericht Frankfurt als unzulässig angesehen wurden nicht mehr festgehalten wird. Nachfolgend einige Anmerkungen zu Fragen, die in diesem Zusammenhang interessant sein könnten.
Wann ist ein Streik wegen einer unzulässigen Forderung rechtswidrig?
Ob ein Streik rechtswidrig ist, hängt zum Beispiel von den mit dem Streik verfolgten Zielen ab. In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass eine rechtswidrige Hauptforderung zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks führt (BAG, Urteil vom 10.12.2002, AZ: 1 AZR 96/2002). Ungeklärt ist in der Rechtsprechung, ob auch die Rechtswidrigkeit einer lediglich untergeordneten Forderung zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks führen kann.
Was kann ein Arbeitgeber gegen einen rechtswidrigen Streik unternehmen?
Er kann zum Beispiel, wie im vorliegenden Fall auch geschehen, die Gewerkschaft im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung des Streiks in Anspruch nehmen. Regelmäßig untersagen die Gerichte im Eilverfahren per Einstweiliger Verfügung nur Streiks die eindeutig rechtswidrig sind.
Was kann Arbeitnehmern geschehen, die an einem rechtswidrigen Streik teilnehmen?
Zunächst einmal fällt, wie bei einem rechtmäßigen Streik auch, der Anspruch auf Vergütung für den streikbedingten Arbeitsausfall weg.
Die Teilnahme an einem rechtswidrigen Streik stellt außerdem einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag da. Die teilnehmenden Arbeitnehmer riskieren eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine (fristlose) Kündigung.
Umstritten ist, ob der Arbeitgeber die streikenden Arbeitnehmer sogar auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Hier ist in jedem Fall ein Verschulden des Arbeitnehmers erforderlich. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig handeln mussten. Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit des Streiks bekannt war, etwa weil es bereits entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts gab. Ansonsten dürfen an die Arbeitnehmer hier keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.
Auch Streikführern, Gewerkschaften und Betriebsratsmitgliedern drohen bei rechtswidrig durchgeführten Streiks grundsätzlich Unterlassung- und Beseitigungsansprüche, im Verschuldensfall unter Umständen auch Schadensersatzansprüche. Hierbei wird bei einer Gewerkschaft sicher eher ein Verschulden zu bejahen sein, als bei einem Arbeitnehmer, weil die Gewerkschaft über das nötige arbeitsrechtliche Know-how verfügt. Gerade bei schwierigen Rechtsfragen kann es aber durchaus auch vorkommen, dass sich die Gewerkschaft in einem das Verschulden ausschließenden Irrtum über die Rechtmäßigkeit des Streiks befand.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de