Gerichtliche Einschränkungen für Täter erst nach Eskalation
Als die Kurtz Detektei Nürnberg vor zehn Jahren ihre Tätigkeit aufnahm, stand Stalking seit gerade erst sechs Jahren überhaupt unter Strafe (§ 238 StGB „Nachstellung“). Konfrontiert mit den Schilderungen von Stalkingopfern wurde uns schnell klar, dass der noch so junge Straftatbestand viel zu kurz griff und sich ungezählte Geschädigte nach wie vor von der Justiz im Stich gelassen fühlten. 2017 erfolgte eine wichtige Erweiterung des Nachstellungsparagraphen, die sich vor allem auf Übergriffe mit den neuen digitalen Kommunikationsmitteln bezog und nicht geeignet war, das Kernproblem endlich adäquat anzugehen. Wie leider viel zu oft in Deutschland musste ein Stalkingfall bei Regensburg (Alteglofsheim) erst lebensbedrohlich eskalieren, ehe der Täter, nach der Gesetzänderung, zu einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt wurde – und das dann auch noch auf Bewährung wohlgemerkt. Der zum Verurteilungszeitpunkt 30-jährige Student hatte eine junge Frau, Doris Englbrecht, bereits seit 2009 immer wieder belästigt und gegen ihren Willen ihre Nähe gesucht. 2012 war bei ihm paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. 2014 wurde er erstmals wegen eines Übergriffs gegen Frau Englbrecht auf Bewährung verurteilt. In der Neujahrsnacht 2016/17 drang er schließlich, unter dem Einfluss von einem Liter Wodka-Orangensaft, maskiert und mit einer Axt bewaffnet in das Elternhaus seines Obsessionssubjekts ein. Frau Englbrecht hielt sich zu dem Zeitpunkt nicht dort auf, doch ihr Vater stach in Notwehr mit einem Klappmesser auf den auf ihn zukommenden Eindringling ein. Bei dem Kampf der beiden Männer wurde nicht nur der Stalker lebensgefährlich an Brust, Schulter und Armen verletzt, auch der Vater trug im Gerangel eine Halswunde nah der Schlagader, eine Durchtrennung der Unterkieferspeicheldrüse sowie Handverletzungen davon. Sogar stern TV berichtete ein Jahr später und dann noch einmal Ende 2021 über den Fall (Videos siehe unten).
Dem Täter kamen bei der Bestimmung des Strafmaßes sowohl seine alkoholbedingte Enthemmung und seine schweren Verletzungen als auch seine gutachterlich bestätigte Stalking-Störung zugute. Während die geschädigte Familie in der Folge psychologisch betreut werden musste, blieb der Täter auf freiem Fuß und verstieß immer wieder gegen seine Bewährungsauflagen, ohne dass es zur folgerichtigen Inhaftierung gekommen wäre. Obwohl Frau Englbrecht bereits seit Jahren unter den Nachstellungen gelitten hatte, demonstrierte die Gerichtsbarkeit, abgesehen von Kontaktverboten, Platzverweisen und Verwarnungen, Machtlosigkeit. Dabei ist mittlerweile seit Jahrzehnten einschlägig bekannt, dass sich Stalker nicht einfach als harmlose Spinner abtun lassen: In etwa 20 % der dokumentierten Fälle kommt es zu körperlicher Gewalt gegen die zu 80 % weiblichen Geschädigten. Die Folge der laschen Strafverfolgung von Stalkern: Derselbe Täter aus Bayern suchte sich nach dem öffentlichen Wirbel um seine Taten ein neues Opfer und wurde 2020 erneut verurteilt, wiederum nur auf Bewährung! Angesichts solcher Ereignisse, die – traurigerweise – weniger aufgrund ihres etwaigen außergewöhnlichen Schweregrades aus der Masse der Stalking-Delikte hervorstechen als vielmehr wegen ihrer Öffentlichkeitswirksamkeit, fühlen sich viele Geschädigte von der Justiz im Stich gelassen. Die Arbeit unserer Privatdetektei in Nürnberg bietet ihnen eine Alternative, um zumindest einen gerichtsverwertbaren Nachweis für die Übergriffe zu erhalten. Denn eins ist auch klar: Nicht nur kommen die meisten Stalker mit absurd milden richterlichen Urteilen davon, auch schon bei der Aufnahme der Fälle in der jeweiligen örtlichen Polizeistation zeigt sich vielerorts eine Geisteshaltung, die es den Geschädigten schwer macht, sich ernst genommen zu fühlen.
Originale stern-TV-Reportage aus 2017:
Was ist Stalking und was kann man dagegen tun?
Die Bezeichnung „Stalking“ stammt aus dem Englischen und dort vor allem aus der Jägersprache, wo es in etwa „heranpirschen“ bedeutet. Die berühmte Deerstalker-Mütze, bekannt aus zahlreichen Sherlock-Holmes-Adaptionen (wenngleich nie explizit von Holmes-Schöpfer Arthur Conan Doyle erwähnt), verfolgt im Wortsinn also den Zweck, sich unbemerkt an Rotwild heranpirschen zu können. Als Stalker bezeichnet man Menschen, die eine andere Person wahnhaft verfolgen, belästigen, bedrohen oder auch, im schlimmsten Fall, verletzen. Bei mehr als 80 % der Fälle liegt dem Stalking eine der verschiedenen Varianten zwischenmenschlicher Beziehungen zugrunde, beispielsweise handelt es sich bei Opfer und Täter um Ex-Partner oder Kollegen, Freunde oder Nachbarn, Patienten oder Mandanten. Die Täter sind meistens Männer, die Opfer meistens Frauen, und die durchschnittliche Dauer des Stalkings liegt, gemäß den Angaben diverser Strafverfolgungsbehörden sowie einer Studie der TU Darmstadt, bei 28 Monaten. Jeder 8. Deutsche wird mindestens einmal in seinem Leben Opfer einer derartigen Verfolgung. Unsere Privatdetektive aus Nürnberg sind seit Jahren darum bemüht, Stalking-Opfer bei der Strafverfolgung zu unterstützen, sodass sie eine Chance erhalten, jene Leichtigkeit und Sicherheit im Leben zurückgewinnen zu können, die ihnen die Stalker genommen haben.
Um zu beweisen, dass der Tatbestand des Stalkings bzw. – offiziell – der Nachstellung vorliegt, sollten zunächst sämtliche Kontaktversuche (das heißt: Briefe, SMS, Emails, Nachrichten auf der Mailbox etc.) genauestens dokumentiert werden. Schließlich, so oft die Argumentation vor Gericht, ist ein nerviger Verehrer noch lang kein obsessiver Stalker. Mit anderen Worten: Die Beweislast liegt stets beim Opfer. Und an genau dieser Stelle kommen unsere Detektive aus Nürnberg ins Spiel (mehr zur Methodik siehe unten). Ist der Tatbestand einmal nachgewiesen, können Kontaktverbote erwirkt werden, die dafür sorgen, dass der Stalker weder telefonisch noch auf sonstige Weise mit seinem Opfer Kontakt aufnehmen darf und bei einer Annäherung strafrechtlich belangt wird – zumindest in der Theorie. Faktisch jedoch empfinden viele Polizisten, Staatsanwälte und Richter, ihnen seien die Hände gebunden, solang es nicht zu körperlicher Gewalt kommt.
Wenn ein Mann das Opfer ist – selbst Rechtsanwalt machtlos
Wie sehr die Gesetzgebung dem realen Phänomen Stalking hinterherhinkt, zeigt der Fall eines Nürnberger Rechtsanwalts, der trotz all seines Fachwissens keine Möglichkeit fand, seine Verfolgerin loszuwerden. Hannes W. wurde mehr als 20 Jahre lang von der gleichen Frau belästigt; sie war Anfang der 90er Jahre als mögliche Mandantin zu ihm gekommen und wurde schon damals so übergriffig, dass sich Hannes W. zur Beendigung des Mandantenverhältnisses gezwungen sah. Daraufhin erhielt er für einige Monate beleidigende, wirre Briefe von der Frau, bis der Briefstrom versiegte. W. wusste als Anwalt natürlich, was er gegen die Stalkerin tun konnte: Er erwirkte ein Kontakt- und Annäherungsverbot und er dokumentierte jeglichen Brief, Anruf, etc., wie es auch unsere Nürnberger Privatdetektive ihren Klienten dringend ans Herz legen.
Über zehn Jahre später, 2008, tauchten dennoch erneut beleidigende Briefe auf, dazu Anrufe in der Kanzlei und unerwünschte Geschenke von einer Frau, die sich einbildete, die Ehefrau des Anwalts zu sein. Sie übersandte getragene Unterwäsche und stand im Verdacht, Kanzleipost aus dem Briefkasten entwendet und in andere Kästen gesteckt zu haben. Mindestens zwei weitere Anwälte in Franken wurden ebenfalls von derselben Täterin belästigt. Doch rechtlich gab es kein Beikommen, zweimal wurden die von Hannes W. initiierten Verfahren gegen sie eingestellt, Begründung: Die Frau sei psychisch krank, aber nicht gefährlich. Da, in Ermangelung hinreichender Indizien auf eine Gefährdung anderer oder ihrer selbst, eine Zwangseinweisung nicht in Frage kam, blieb den betroffenen Rechtsanwälten nicht viel mehr übrig, als zu hoffen, dass die Frau bald von ihnen ablassen würde. In derartigen Fällen müssen wir als Detektive in Nürnberg fairerweise einräumen, vermutlich nicht einmal groß von Hilfe sein zu können. Denn an Nachweisen für die Erfüllung des Straftatbestands der Nachstellung mangelte es schließlich nicht, dafür aber an der Konsequenz der Strafverfolgung in Deutschland.
Was machen Detektive bei Stalking?
Die Polizei kann allein schon aufgrund der Menge an Stalkingfällen (etwa 20.000 Anzeigen pro Jahr, jedoch bei einer Dunkelziffer von bis zu einer Million) den Opfern keinen Polizeischutz oder zeitaufwändige Ermittlungen für jeden Einzelfall bieten. Und selbst wenn: Weniger als drei Prozent der registrierten Täter werden angeklagt, lächerliche ein bis zwei Prozent verurteilt und, wie der oben beschriebene Fall Doris Englbrecht zeigt, selbst Verurteilungen bieten in der Regel keinen wirksamen Schutz für die Geschädigten, nicht einmal kurzfristig. Was können, angesichts dessen, fachkundige Detektive wie jene unserer Nürnberger Privatdetektei ausrichten? Nun, vor allem überbrücken wir die in den meisten Fällen als Hinderungsgrund vorgetragene Hemmschwelle für Anklagen und Verurteilungen: Wir weisen Stalking-Übergriffe gerichtsfest nach. Nicht nur helfen wir im Bedarfsfall gern bei der Identifizierung und Sicherung des vorhandenen Beweismaterials, vor allem erweitern wir selbiges durch Observationen – und zwar meist des Auftraggebers, also des Geschädigten. Man könnte diese Taktik auch als Gegenstalking bezeichnen: Durch Begleitung des Geschädigten können sämtliche Verfolger erkannt und bildtechnisch dokumentiert werden, zudem können unsere Privatermittler bei Gefahr in Verzug unmittelbar eingreifen und so weitere Eskalationen verhindern. Gleichsam gibt es aber auch Fälle, in denen es sinnvoller sein kann, beispielsweise ein bestimmtes Wohnobjekt unter Observation zu halten, um so Stalking-Übergriffe in Abwesenheit der Opfer feststellen zu können. Darüber hinaus konfrontieren wir – allerdings nur auf expliziten Auftraggeberwunsch – die Täter per Gefährderansprache, gegebenenfalls im Verbund mit einem Gesprächspsychotherapeuten.
Gern vermitteln wir auch Personenschutz für die Opfer von Stalking, jedoch sollte dies in einer sich selbst als fortschrittlich verstehenden Gesellschaft natürlich keine Dauerlösung für die Betroffenen sein, die schlussendlich ja nur wieder ein normales Leben ohne ständige Angst vor Angriffen und Belästigungen führen wollen. Eine weitere Alternative, um ein Stück persönliches Sicherheitsgefühl zurückzugewinnen, ist die Installation von Videoanlagen und Bewegungsmeldern; auch hierbei sind Ihnen die Experten für Beweissicherung aus unserer Wirtschaftsdetektei in Nürnberg, ganz Franken und Bayern sowie auch bundes- und weltweit behilflich. Alles Weitere besprechen wir gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, um so am besten auf Sie und Ihren persönlichen Fall eingehen zu können.
Beauftragung der Kurtz Detektei Nürnberg bei Stalking
Der oben beschriebene Stalking-Fall Doris Englbrecht ist eines von leider extrem zahlreichen Beispielen dafür, wie es der deutschen Justiz nicht gelingt, den Spagat zwischen Opferschutz und einem – grundsätzlich ja lobenswerten – Verständnis für die individuellen Umstände der Täter zu vollziehen. In der Praxis erleiden die Geschädigten viel zu oft viel zu erhebliche Einschränkungen, die in keinem Verhältnis zur Maßregelung des Täters durch die Rechtsprechung stehen. Um den Bogen zurück zur Wortherkunft des Begriffs „Stalking“ zu spannen: Im Englischen würde man die ausschweifende Täterempathie der deutschen Justiz als „overdoing“ bezeichnen. Es ist dies ein Phänomen, das aktuell viel zur Spaltung der deutschen Gesellschaft beiträgt.
Sollten Sie oder ein von Ihnen geliebter Mensch Opfer eines Stalkers sein und Sie dies gerichtsverwertbar dokumentiert wissen, so können Sie unsere Privatdetektive in Nürnberg jederzeit für einen oder mehrere Einsätze beauftragen. Wir stehen Ihnen mit Observationen, digitalen und analogen Recherchen, Ermittlungen vor Ort (häufig mit Legendenbildung), der Vermittlung von Personenschutz und vielem Weiterem zur Verfügung. Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular, per Email (kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de) und – zu unseren Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr – telefonisch unter der folgenden Rufnummer: 0911 378 201 54.
Verfasserin: Dr. Maya Grünschloß
Redaktion: Patrick Kurtz
Kurtz Detektei Nürnberg und Franken
Äußere Bayreuther Straße 59
90409 Nürnberg
Tel.: 0911 378 201 54
E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-nuernberg.de
Web: https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de
https://www.kurtz-detektei-nuernberg.de/privatdetektive-nürnberg/stalking-detektive-aus-nürnberg/
2021er Re-Evaluation des Englbrecht-Falls bei stern TV:
Hinweis zur Genderpolitik der Detektei Kurtz
Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.
Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.