ERGO Verbrauchertipps „Urlaub im Hotel auf Rädern“

Reise & Freizeit

Fahrzeugschein und Papiere, bitte

Wer besonders großen Wert auf Flexibilität im Urlaub legt oder einfach mal etwas anderes als den üblichen Hotelaufenthalt erleben möchte, findet womöglich in Wohnwagen oder Wohnmobil eine willkommene Alternative. Doch leider geht nicht jeder Traum vom Road-Trip im rollenden Hotel auch in Erfüllung. „Mit älteren Führerscheinen der Klasse B sind Vehikel bis 7,5 Tonnen im Grunde kein Problem. Doch für alle, die erst nach 1999 ihre Fahrprüfung abgelegt haben, ist ohne Zusatzqualifikation leider schon bei 3,49 Tonnen Schluss“, wissen die Kfz-Versicherungsexperten von ERGO. Für Gespanne mit Wohnwagen oder Caravan gelten zudem noch einmal andere Regeln: Hier reicht eine „normale“ Fahrerlaubnis aus, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Masse des gesamten Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt. „Bringen Pkw und Anhänger mehr Gewicht auf die Waage, brauchen Camping-Urlauber einen Führerschein der Klasse BE“, erklären die ERGO Experten und fügen hinzu: „Denken Sie vor Reiseantritt außerdem unbedingt an einen ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz und prüfen Sie, ob Reisemobil, Pkw und Anhänger ausreichend versichert sind.“

Quelle: ERGO

Buchungsart entscheidet über gültiges Recht

Die Vorfreude auf eine Reise im Wohnmobil ist groß – umso ärgerlicher, wenn das ursprünglich gebuchte Modell eine ganze Nummer zu klein ist oder Mängel aufweist. Ob und welche Ansprüche der Caravan-Reisende dann hat, hängt davon ab, wo beziehungsweise wie er gebucht hat: Per Katalog oder direkt bei der Autovermietung. „Die Gerichte unterscheiden hier zwischen Miet- und Reiserecht“, erklären die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Sucht sich der Urlauber sein Wohnmobil in einem Reisekatalog aus und bucht es beim Reiseveranstalter, gilt das Reiserecht. Denn der Urlauber nimmt in diesem Fall mehrere Leistungen eines Veranstalters in Anspruch, darunter auch dessen Erfahrung bei der Auswahl der Caravanmodelle und seine Kontakte zu weiteren ‚Leistungsträgern‘ wie der Autovermietung.“ Der Reiseveranstalter haftet deshalb dann auch für die Leistungen seiner Partner. Rein rechtlich gesehen bucht der Urlauber quasi eine Pauschalreise. Schließt der Urlauber hingegen direkt mit dem Caravan-Vermieter einen Mietvertrag ab, so basiert dieser auf dem Mietrecht: Der Individualreisende wählt die „Leistungsträger“ selbst aus und nimmt deren spezielle Leistung in Anspruch, in diesem Fall die Vermietung eines Wohnmobils. Der Vorteil des Reiserechts: Bei Mängeln kann der Urlauber nicht nur den Reisepreis mindern oder kündigen, sondern auch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit beanspruchen. Gilt hingegen das Mietrecht, so ist die Chance auf Schadenersatz geringer (AG München, Az. 121 C 23213/93; OLG Düsseldorf, Az. 18 U 135/96).

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Sicher in den mobilen Urlaub

Auch wenn es im Urlaub mal nicht ins Hotel, sondern mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt direkt in die Natur gehen soll, macht sich ein speziell abgeschlossener Reiseschutz bezahlt. Schließlich sind auch naturverbundene Camping-Urlauber nicht davor gefeit, auf ihrer Reise einmal krank zu werden. „Gerade wer mit seinem Hotel auf Rädern außerhalb der Europäischen Union unterwegs ist, erlebt schnell eine böse Überraschung. Denn ohne Reisekrankenversicherung müssen Urlauber auch für dringend notwendige medizinische Behandlungen meist tief in die Tasche greifen. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz endet nämlich in der Regel an den Grenzen der EU“, mahnen die Reiseexperten der ERV. Doch auch der eigene Hausstand im rollenden Feriendomizil sollte versichert sein, denn auf vielen Campingplätzen sind auch die Langfinger nicht weit. „Wird Ihr auf einem Campingplatz abgestelltes Reisemobil oder Ihr abgeschlossener Wohnwagen einmal aufgebrochen, während Sie gerade den Sonnenuntergang am Strand genießen oder einen Ausflug machen, zahlt sich eine Reisegepäckversicherung aus. Sie ersetzt den Schaden für das entwendete Hab und Gut – und sorgt so für ein sicheres Gefühl, auch wenn Sie einmal länger nicht am Platz sind“, beruhigen die ERV Experten.

Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung

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