Vorsorge & Beruf
Rente ab 67
Die Lebenserwartung steigt, die Geburtenzahlen sinken. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beschlossen, ab 2012 das Renteneintrittsalter schrittweise zu erhöhen – von 65 auf 67 Jahre. Betroffen sind alle, die 1947 oder später geboren sind. „Der 1947er Jahrgang muss einen Monat länger arbeiten, bis er das reguläre Renteneintrittsalter – die so genannte Regelaltersgrenze – erreicht; 1948 Gebürtige warten zwei Monate länger darauf. Für jeden weiteren folgenden Jahrgang erhöht sich die Wartezeit jeweils um ein oder zwei Monate. Die 1964 Geborenen werden schließlich die Ersten sein, die als 67-Jährige die Regelaltersgrenze erreichen“, wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung. Wer früher als vom Staat vorgesehen in Rente gehen will, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen. Das heißt: die Höhe der monatlichen Rente fällt ein Leben lang geringer aus. Ausnahmen gibt es für „langjährig Versicherte“: „Wer 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, darf weiterhin mit 65 in den Ruhestand – und bekommt die volle Rente ohne Abschläge“, so die ERGO Experten.
Quelle: ERGO Lebensversicherung
Neues für die private Altersvorsorge
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre wirkt sich auch auf die private Altersvorsorge aus. Betroffen sind Riester- und Rürup-Rente sowie einige nicht geförderte Lebensversicherungsprodukte. So dürfen Riester-Verträge, die 2012 neu abgeschlossen werden, frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausbezahlt werden. Bisher war der 60. Geburtstag maßgebend. „Wer eher an sein angespartes Geld möchte, muss die staatliche Förderung zurückzahlen“, sagen die Vorsorgeexperten der ERGO Lebensversicherung. Ähnlich sieht es bei der Basisrente aus, besser bekannt als Rürup-Rente. Ab 2012 kommen Rürup-Sparer bei Neuverträgen nur dann in den Genuss der steuerlichen Begünstigung, wenn die Rentenzahlung erst mit 62 Jahren abgerufen wird. Nicht zuletzt sind auch bestimmte private Altersvorsorgeprodukte, die während der Ansparphase nicht gefördert werden, von der Änderung betroffen – etwa kapitalbildende Lebensversicherungen. Auch sie profitieren von staatlicher Unterstützung, weil nur die Hälfte der Erträge versteuert wird. „Ab 2012 neu geschlossene Verträge müssen jedoch mindestens zwölf Jahre lang laufen und dürfen erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausbezahlt werden, damit Verbraucher dieses Steuerprivileg nutzen können. Bisher galt hier ebenfalls der 60. Geburtstag als Stichtag“, sagen die ERGO Experten. „Wer früher an sein Geld will, muss auf die kompletten Erträge Steuern entrichten.“
Quelle: ERGO Lebensversicherung
Riester-Rente: Neuer Mindestbeitrag
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder über die Beamtenversorgung abgesichert ist, darf mit einem Riester-Vertrag staatlich gefördert für das Alter sparen. Selbstständigen und nicht Berufstätigen wie Hausfrauen bleibt diese Form der privaten Altersvorsorge in der Regel verwehrt, außer der Ehepartner ist förderberechtigt und hat einen eigenen Vertrag abgeschlossen. „Dann darf beispielsweise auch ein Selbstständiger ‚riestern‘, weil er als mittelbar förderberechtigt gilt“, sagen die ERGO Vorsorgeexperten. Bisher mussten mittelbar förderberechtigte Riester-Sparer nicht einmal eigene Beiträge einzahlen, um Zulagen vom Staat zu erhalten. Das hat in der Vergangenheit zu Problemen geführt. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, dass ab 2012 jeder Riester-Sparer einen Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr auf seinen Riester-Vertrag einzahlen muss, um die volle Zulage zu bekommen. Übrigens: Die staatliche Förderung fließt nicht automatisch auf den Riester-Vertrag. Sparer müssen sie beantragen. „Dafür gilt eine Zweijahresfrist. Wer seine Zulagen für das Jahr 2009 noch nicht beantragt hat, sollte sich also beeilen. Sonst verschenkt er Geld“, so der Rat der ERGO Experten. „Am besten funktioniert das mit einem so genannten Dauerzulageantrag. Damit wird die Förderung jedes Jahr automatisch beantragt.“
Quelle: ERGO Lebensversicherung
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