Warum verunglückten Wintersportlern ein finanzielles Fiasko droht
Verschneite Berggipfel im Sonnenschein, perfekte Pistenverhältnisse, Après-Ski und Hüttengaudi – kein Wunder, dass der Winterurlaub für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres ist. An die Gefahren mag beim Anblick der weißen Pracht niemand gerne denken. Doch jedes Jahr verletzen sich Zehntausende auf den Pisten, manche sogar so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Daher gehört der richtige Versicherungsschutz bei jedem Winterurlaub mit ins Gepäck. Was zu beachten ist, weiß Reiseexpertin Esther Grafwallner von der ERV Europäische Reiseversicherung.
Die gute Nachricht: Die Unfallzahlen auf den Pisten sind seit Mitte der 90er Jahre rückläufig. Dennoch bleibt Skifahren ein hochriskanter Sport. Selbst Amateure können bis zu 80 km/h erreichen – und das auf oftmals überfüllten Pisten. Wenn ein Skifahrer mit diesem Tempo gegen ein Hindernis prallt, sind schwere Verletzungen vorprogrammiert – sogar dann, wenn er Helm und Protektoren trägt. Statistiken zufolge verunglücken jedes Jahr bis zu 60.000 deutsche Ski- und Snowboardfahrer auf den Hängen der Wintersportorte. „Angesichts dieser Fakten sollte jeder Skifahrer im eigenen Interesse sicherstellen, dass er im Ernstfall die bestmögliche Versorgung bekommt“, sagt ERV Expertin Esther Grafwallner. „Für Skifahrer, die über die Grenze wollen, zum Beispiel nach Österreich, Italien oder in die Schweiz, ist eine Auslandskrankenversicherung daher ein absolutes Muss. Sonst kann ein Skiunfall leicht zu einem finanziellen Fiasko werden.“
Mehrere tausend Euro für einen Rettungsflug
Zwar bietet die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der europäischen Union auch im Ausland einen gewissen Schutz. „Die Kassen erstatten die Arzt- und Behandlungskosten jedoch nur bis zur Höhe der deutschen Regelsätze. Im Ausland sind Medikamente und Therapiemaßnamen aber häufig teurer als in der Bundesrepublik. Das bedeutet: Der verunglückte Wintersportler muss unter Umständen kräftig zuzahlen“, weiß Esther Grafwallner und rät dringend zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Und auch für die Suche und Bergung von Verletzten kommen die gesetzlichen Kassen nicht auf. „Vor allem wenn der Verletzte mit dem Hubschrauber abtransportiert werden muss, können schnell mehrere tausend Euro anfallen“, gibt die ERV Expertin zu bedenken. Mit einer Reisekrankenversicherung, die es bereits für wenige Euro gibt, sind Winterurlauber auf der sicheren Seite; denn sie schließt eventuelle Bergungskosten mit ein.
Der einzige Wunsch: Schnell zu Hause gesund werden
Freilich kommen die meisten verunglückten Skifahrer mit ein paar blauen Flecken davon. Doch auch ernste Verletzungen, komplizierte Brüche und gerissene Bänder sind auf den Pisten der Wintersportorte keine Seltenheit. Ein verletzter Urlauber hat meist nur einen Wunsch: Möglichst schnell zu Hause wieder gesund werden. „Wer das Pech hat, während des Urlaubs im Krankenhaus zu landen, empfindet die fremde Umgebung meist als zusätzliche Belastung“, weiß Esther Grafwallner. Doch die gesetzlichen Krankenkassen kommen für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland grundsätzlich nicht auf. Der Verletzte muss die Kosten, die leicht im fünfstelligen Bereich liegen können, selbst tragen, erklärt die ERV Expertin. „In diesem Fall erweist sich eine Reisekrankenversicherung als wirklich unverzichtbar. Versicherer wie die ERV übernehmen einen Krankenrücktransport übrigens auch dann, wenn er medizinisch nicht notwendig, aber sinnvoll ist.“ So können schneebegeisterte Pechvögel ganz in Ruhe wieder auf die Beine kommen – böse finanzielle Überraschungen ausgeschlossen.
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